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Aktuelles
Datensicherheit: Datenschutz: Persönlich: Informelle Selbstbestimmung oder Informelle Bevormundung Angeregt aus verschiedenen Diskussionen in den letzten Tagen habe ich mal folgenden Kommentar verfasst. Ich bin über Ihre Meinungen gespannt und an einem Austausch zu dem durchaus kontroversen Thema interessiert. Ein Kommentar von Thomas Werning Das Recht auf informelle Selbstbestimmung leitet sich aus Artikel 2 des Grundgesetzes, „(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ ab. Auch das Bundesdatenschutzgesetz greift in §1 „Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes“ diesen Ansatz auf: „(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“ Beides garantiert also eine freie Entfaltung ohne Beeinträchtigung. Das Bundesdatenschutzgesetz schränkt dies im Prinzip erst mal dadurch ein, da es die Verarbeitung personenbezogener Daten an bestimmte Vorgaben knüpft. §4 (1) „Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.“ Hier bekommt der Betroffene nun das Recht, wie schon im Artikel 2 des GG bzw. auch in §1 BDSG, frei zu entscheiden. Der Betroffene muss sich allerdings, im Falle der freiwilligen Einwilligung, aktiv für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung entscheiden. In vielen Diskussionen zum Thema Datenschutz stelle ich - gerade bei einigen Datenschützern - immer wieder fest, dass dort die Meinung herrscht, die Datenverarbeitung müsste auf jeden Fall eingeschränkt werden. Gerade bei „web2.0“ Services , Suchmaschinen, Onlinewerbung, Blogs, Communities etc., wird immer wieder der Punkt der Unbedarftheit des Betroffenen angeführt. Ist der Datenschützer hier als „Privilegierter“ zu sehen welcher andere Personen vor sich selbst schützen muss? Ergibt sich hier nicht ein Verstoß gegen Artikel 2 GG „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit….“? Natürlich, gerade bei vielen Communities und sogenannten „Sozialen Plattformen“ kam es in der Vergangenheit zu gravierenden Verstößen gegen den Datenschutz. Falsche oder versteckte Datenschutzerklärungen und unzureichende Absicherungsmaßnahmen (§9 BDSG) wurden zu Recht von Datenschützern bemängelt und veröffentlicht. Hier steckt die wesentliche Aufgabe der Datenschützer. Die Datenverarbeitung zu kontrollieren, Fehler aufzuzeigen und die (potentiell) Betroffenen zu sensibilisieren. Für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die nicht erfolgte Bestellung eines Datenschutzbeauftragten stellt übrigens auch für viele Unternehmen einen Verstoß dar, ist diese Aufgabe sogar gesetzlich festgeschrieben: §4g BDSG (1) „Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin.“ Das bedeutet auch, der Datenschutzbeauftragte soll den Datenverarbeitenden unterstützen, seiner (sich selbst gestellten) Aufgabe (Geschäftszweck) nachzukommen und sich dabei an die gesetzlichen (und eventuell selbst auferlegten) Anforderungen zu halten. Verstößt die Datenverarbeitung also gegen die gesetzlichen Anforderungen, so ist diese verboten. Das bedeutet aber auch, wenn die Datenverarbeitung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und der Betroffene eine gesetzeskonforme Einwilligungserklärung gibt, dass die Datenverarbeitung erlaubt ist. Der Betroffene kann sein Grundrecht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wahrnehmen. Dies mag auf so manchen erschreckend oder gar moralisch bedenklich wirken- aber haben moralische Grundsätze hier einen Stellenwert? Wenn ja, wessen moralischen Grundsätze zählen? Aufgabe des Datenschützers ist es also meiner Ansicht nach, für eine gesetzeskonforme Datenverarbeitung zu sorgen, die Einhaltung zu überwachen und die Betroffenen zu sensibilisieren (Aufklärung im weitesten Sinne). Die Aufgabe des Datenschützers sollte aber nicht die grundsätzliche Verhinderung der Datenverarbeitung sein. Dieses Image ist es, welches zu einem großen Teil Vorbehalte bei Unternehmen auslöst, sich näher mit dem Datenschutz zu beschäftigen. Datenschutz muss gelebt werden, damit er funktioniert. Reine Gesetze und medial wirksame Diskussionen helfen nicht, den Datenschutz zu verbessern. Dies geht nur in einem vertrauensvollen Miteinander um gemeinsam (Datenschützer und Datenverarbeiter) eine für den Betroffenen annehmbare Lösung zu schaffen, die im Idealfall über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Wie viele Daten der Betroffene freiwillig preisgeben möchte, muss dieser selbst entscheiden. Würde dies der Datenschützer pauschal übernehmen, wäre dies Bevormundung, würde der Datenschützer die Möglichkeit im Vorhinein ausschließen, wäre es Zensur. Statt die (legale) Datenverarbeitung zu verhindern sollten wir Datenschützer aufklären damit die Betroffenen sensibler mit Ihren eigenen Daten umgehen und von Ihrem Grundrecht weniger Gebrauch machen. Diese Aufklärung sollte Gefahren aufzeigen, Lösungen und Möglichkeiten der Anonymisierung darstellen und die Betroffenen über Ihre Rechte informieren. Panikmache und Verschwörungstheorien sind sicherlich wenig förderlich. Das Argument „KÖNNTE“ sollte hierbei aus dem Wortschatz gestrichen werden. In den bisherigen Diskussionen kam das Wort „könnte“ häufig als „Totschlagargument“ für ein nicht stattfindendes, und vom Ansatz her schon illegales, Beispiel der Datennutzung. Ein solches „könnte“ Beispiel lässt ich für fast jede Datenverarbeitung erstellen um diese in Richtung eines Datenschutzverstoßes zu rücken. Viel wichtiger ist es daran zu arbeiten, dass solche „könnte“ Beispiele nicht durch den Gesetzesgeber zu einer „kann“ Variante werden welche der Datenschützer dann mit zu vertreten hat. Eine Möglichkeit ist es sicherlich an den derzeit vielfältigen Möglichkeiten der legalen (und meiner Ansicht nach völlig ausreichenden) Datenverarbeitung mitzuwirken und für eine mindestens gesetzeskonforme Umsetzung zu sorgen. Ich freue mich auf Anregungen und Kommentare, gerne auch direkt auf News 04-08 Kundeninformation von thomas.werning.com Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie diesmal nach etwas längerer Zeit einen Newsletter. Dafür ist dieser voll mit wichtigen und hoffentlich hilfreichen Informationen. Für Rückfragen, auch zu anderen Themen aus der IT, stehe ich Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich im konkreten Fall anzusprechen. Mit freundlichen Grüßen aus Detmold Thomas Werning +49 5231 9488152 thomas@werning.com Inhalt 1. Was lange währt: Neue Muster-Widerrufsbelehrung 2. Verwirrung um Markennamen in Google-Adwords 3. Google Analytics - Benchmarks und Datenschutzverstöße 4. webFox - Rechtssichere Internet- u. E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz 5. Rufumleitung (Büro Ausland) 6. USB Sticks - praktisch gefährlich 7. Zertifizierungen: Google Adwords Professional - Datenschutzauditor (PersCert TÜV) 8. Nützliche kleine Tools 9. Kommentar zur "informellen Selbstbestimmung" 1. Was lange währt: Neue Muster-Widerrufsbelehrung Am 1. April 2008 trat die Änderung der BGB-InfoVerordnung des Bundesministeriu ms der Justiz in Kraft. Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Anpassung des alten Musters über die Widerrufsbelehrung an die Rechtswirklichkeit. An sich sollte das nun aktualisierte Muster seine Nutzer bei richtiger Anwendung vor Abmahnungen schützen. Es wird jedoch empfohlen, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklunge n zu informieren. Weitere Informationen auf:http://www.bmj.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pd f 2. Verwirrung um Markennamen in Google-Adwords Während das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat, dass Werber im Internet den Namen einer Konkurrenzmarke als Schlüsselbegriff für Werbung auf Suchmaschinen verwenden dürfen, hat das Landgericht Berlin entschieden, dass sogar die Verwendung eines Allgemeinbegriffs bei Verwendung der Option "weitgehend passende Keywords" dazu verpflichtet, ab Aufforderung durch den jeweiligen Markeninhaber dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die AdWords-Anzeigen bei Eingabe des Markenbegriffs nicht mehr erscheinen. Derzeit sind verschiedene Verfahren zu diesem Komplex beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig - eine Entscheidung aus Karlsruhe liegt jedoch noch nicht vor. Ich empfehle entsprechende Begriffe derzeit eher auszuschließen. Entscheidung des OLG Frankfurt - Beschluss vom 26.2.2008, Aktenzeichen 6 W 17/08 Entscheidung des LG Berlin - Beschluss vom 21.11.2006, Aktenzeichen 15 O 560/06 3. Google Analytics - Benchmarks und Datenschutzverstöße Google Analytics, das kostenlose und sehr umfangreiche Seitenanalysetool von Google, bietet seit kurzem die Möglichkeit von Branchenleistungsvergleiche n. Der Branchenleistungsvergleich ist ein optionaler Service, der dem Kunden einen Vergleich der eigenen Website zu der eigenen (oder einer anderen) Branche erlaubt. Natürlich funktioniert der Leistungsvergleich nur dann, wenn Sie auf der "Data Sharing" Seite erlauben, die Daten zu teilen. Hier finden Sie weitere Informationen: http://analytics.blogspot.com/2008/03/b enchmarking-now-available-plus.html Aktuell beschäftigen sich die Datenschutzbeauftragten der Länder, insbesondere auch die Artikel-29-Gruppe der EU, mit der Frage, ob IP-Adressen generell personenbezogene Daten sind. Die Tendenz scheint derzeit sehr stark in diese Richtung zu gehen. Aus diesem Grunde wird der Einsatz von Tracking-Softw are (das betrifft im Prinzip jede Statistiksoftware) als "evtl. nicht datenschutzgerecht" angesehen. Aus der Argumentation heraus könne dies für die Verwendung jedweden Fremdcodes ausgeweitet werden, die von anderen Servern in die eigene Internetsete eingebunden wird. Auch hier stehe ich Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. 4. webFox - Rechtssichere Internet- u. E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz Eine sehr interessante Lösung zur konsequenten Trennung zwischen privater und dienstlicher Internetnutzung am Arbeitsplatz bietet die Software webFox. Durch webFox gelingt eine transparente und rechtskonforme Steuerung, indem die private und dienstliche Internetnutzung konsequent getrennt wird. Gerne stehe ich Ihnen auch hier für Rückfragen zur Verfügung. Eine erste Übersicht erhalten Sie hier: http://www.webfox.de/webfox/index.php 5. Rufumleitung (Büro Ausland) Wie wichtig eine Regelung für die Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet ist, zeigt ein aktuelles Beispiel: Ein Mitarbeiter zum Büroschluss eine Rufweiterleitung von seinem Bürotelefon zu einem Anschluss in Australien (Verwandtschaft) geschaltet. Abends hat er nun von zu Hause seinen Büroanschlu ß angerufen und wurde von dort nach Australien weitergeleitet - für ihn ein Ortsgespräch, für den Arbeitgeber ein teures Ferngespräch. Beachten Sie, dass die Rufnummernerfassung betreiblich geregelt sein sollte. 6. USB Sticks - praktisch gefährlich USB Sticks sind praktisch und gefährlich. Das dort viele Daten gespeichert werden können und diese gegen Verlust geschützt sein sollten, ist mittlerweile bekannt. Oft ist aber nicht bekannt, dass es Software gibt, welche im Hintergrund auf einem PC läuft und bei Einstecken des USB Sticks (Kamera, Handy, ...) diesen komplett im Hintergrund kopiert. Sie kennen den Satz sicherlich von Vorträgen, Messen, etc.: "Sie können sich gerne direkt die Folien kopieren". Ein zweites Problem sind U3 USB Sticks, auf denen komplette Anwendungen installiert sind, welche auch ohne Administratorrechte gestartet und genutzt werden können. Zu dieser Problematik wird es in Kürze eine umfangreiche Informationsschrift geben. Gerne stehe ich Ihnen aber auch schon vorab für Fragen zur Verfügung. Beachten Sie schon jetzt die Software "USBDeview" in Punkt 8 dieses Newsletter s. 7. Zertifizierungen: Google Adwords Professional - Datenschutzauditor (PersCert TÜV) Das Jahr 2008 begann für mich mit Weiterbildungen. Im Januar erfolgte die erfolgreiche Rezertifizierung als "Google Adwords Professional". https://adwords.google.com/... Im Februar erfolgten die Seminare „Datenschutzmanager" und „Datenschutzauditor ", welche ich mit einer erfolgreichen Prüfung zum zertifizierten „Datenschutza uditor (TÜV)" abschloss. Die Prüfung erfolgte vor der unabhängigen Personalzer tifizierungsstelle PersCert TÜV. http://www.tuvdotcom.com/... 8. Nützliche kleine Tools Der neue PDFgrabber 4.0 - Hiermit können Sie PDF-Dateien in Word, Excel oder PowerPoint öffnen, bearbeiten und wieder als PDF speichern http://www.pdfgrabber.de/ Multi Monitor Software - Nutzen Sie Ihr Notebook oder Tablet PC als zusätzlich en Bildschirm Ihres Haupt-PCs. Programmfenster lassen sich nahtlos von einem PC zum anderen verschieben, als ob es sich um einen einzelnen großen Monitor handelt. http://www.maxivista.com/de/ Einen nützlichen Überblick über wirklich alle USB-Geräte (auch interne!) an und in Ihrem PC liefert Ihnen das kostenlose Tool "USBDeview". Der Umfang der gemeldeten Informationen ist groß: Sie erfahren unter anderem Details wie Gerätename, Gerätetyp, Seriennummer, Erstellungsdatum und Produkt-ID. USBDeview listet auch sämtliche USB-Geräte auf, die zu einem früheren Zeitpunkt an Ihrem Rechner betrieben worden sind. Das ist z.B. nützlich, um zu erkennen, ob möglicherweise jemand per USB-Stick Daten von Ihrem PC entwendet hat. www.nirsoft.net/utils/usb_devices_view.html 9. Kommentar zur "informellen Selbstbestimmung" Angeregt aus verschiedenen Diskussionen in den letzten Tagen habe ich den nachfolgenden Kommentar verfasst. Ich bin auf Ihre Meinungen gespannt und an einem Austausch zu dem durchaus kontroversen Thema interessiert. Informelle Selbstbestimmung oder Informelle Bevormundung http://www.werning.com/Informelle-Selbstbestimmung-oder-Informelle-Bevormundun g... Dieser Newsletter ist ein Projekt der IT-Beratungen thomas.werning.com unbd darf gerne an Interessierte weitergegeben werden. Ich freue mich über Anregungen, Rückmeldungen und Reaktionen auf diesen Newsletter. Sie finden diesen Newsletter auch im Internet: http://www.werning.com/News-04-08~1208178247.html Datenschutzauditor (PersCert TÜV) Google Adwords Professional Thomas Werning Hasenpfad 9 32758 Detmold +49 172 5249915 [mobil] +49 5231 9488152 [fon] +49 5231 9488153 [fax] Internet: http://www.werning.com Digitale Visitenkarte (vCard) http://thomas.werning.com/werning.vcf Klicken Sie hier um sich von diesem Newsletter abzumelden oder senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff ABMELDEN an newsletter@werning.com.Newsletter 04/2008 Suchmaschinenoptimierung: Thomas Werning erneut als Qualified Advertising Professionals zertifiziert Thomas Werning hat erneut die Google Adwords Prüfung bestanden und darf sich somit auch weiterhin als „Qualified Advertising Professionals“ bezeichnen. Google vergibt dieses Zertifikat an Marketingexperten mit umfangreicher Erfahrung in der Schaltung von Google-AdWords-Kampagnen. Über 100 Fragen mussten innerhalb kürzester Zeit beantwortet werden. Die kostenpflichtige Zertifizierung zum „Qualified Advertising Professionals“ (Qualifizierter Google AdWords-Professional) muss jeweils nach einem Jahr wiederholt werden, um die aktuelle Entwicklung im Bereich Onlinemarketing/Google Adwords nicht zu vernachlässigen. Für Profis eine Selbstverständlichkeit, die jedoch den hohen Qualitätsstandard des Google Advertising Programms garantiert. Auch weiterhin können die Kunden von Thomas Werning nun auf kompetente Betreuung und erheblichen Zusatznutzen, wie direkte Ansprechpartner bei Google und zeitnahe Informationen zu neuen Werbemöglichkeiten, setzen. Datenschutz: 27.02.2008 -Veranstaltung- Datenschutz im Unternehmen – Fluch oder Segen Veranstaltung am 27.02.2008 bei Mediastduio GmbH, Bielefeld Datenschutz im Unternehmen – Fluch oder Segen? Datenschutz – ein altes und trotzdem bisher kaum umgesetztes Thema das seit 2001 deutliche Forderungen an die Wirtschaft stellt. Die eingeräumte „Schonfrist“ endete bereits 2004. Trotz der derzeit stattfindenden Aushöhlung des Datenschutzes durch den Staat wird dieser für jeden Unternehmer immer mehr zu einem Wettbewerbsfaktor und somit auch ein wesentlicher Baustein der Unternehmenssicherung. Welche Anforderungen werden an große und kleine Unternehmen gestellt und wie lassen sich diese praxisnah umsetzen? Welche Sanktionen drohen durch die Aufsichtsbehörde oder den Wettbewerb? Welche Auswirkungen greifen im Zusammenspiel mit Rankings, Sanktionslisten oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz? Thomas Werning berichtet aus seiner Praxis als externer Datenschutzbeauftragter und steht für konkrete Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Wir bitten um Anmeldung zu dieser kostenlosen Veranstaltung an Bert.Branahl@MediaStudio.de. Datensicherheit: Datenschutz: Gute Idee - schelcht kommuniziert In einem Unternehmen hatte die Versandabteilung das Problem, immer wieder bei bestimmten Adressen eine Zusatzinformation handschriftlich hinzufügen zu müssen.
Abbildung 1
Irgendwann kam jemand a... Datenschutz: AGG und Datenschutz im Bewerbungsverfahren Bewerbungsdaten (länger) richtig speichern
Im Juni 2006 ist das AGG in Kraft getreten. Dadurch hat sich eine Änderung bezüglich der Speicherung von Daten, die im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens in ... Suchmaschinenoptimierung: Google Adwords Anzeigenplatzierung Platzieren Sie Ihre Anzeigen an den Stellen, an denen Sie am meisten davon profitieren.
Publisher-definierte Platzierungen sind eine neue Funktion der website-bezogenen Kampagnen von Google AdWords.... Suchmaschinenoptimierung: Anzeigenqualität bei yahoo! Search Marketing Auch bei Yahoo! Search Marketing richtet sich die Platzierung einer Anzeige in den Suchergebnissen künftig sowohl nach dem Gebotsbetrag als auch nach der Anzeigenqualität. Künftig werden sowohl die An... Suchmaschinenoptimierung: Google straft Linkverkäufe ab Google hat vor kurzem damit begonnen den Pagerank von Linkverkäufern herabzusetzen. Jetzt sind auch erstmals deutsche Seiten betroffen. Diese Seiten haben einen einfachen Textlink von ihrer Seite auf ... Sicherer Fernwartungs- und Präsentationszugriff über werning.com Die einfache, schnelle und sichere Lösung für den Fern-Support.
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Die Organisation und die D... Datenschutz: AGG Hopper Archiv Leider wird von sogenannten "AGG Hoppern" auch das Bundesdatenschutzgesetz/Recht auf Selbstauskunft immer wieder benutzt um (berechtigt oder unberechteigt) an Informationen zu gelangen oder ... Persönlich: Derzeit am meisten gebuchter Vortrag: Nicht nur gesucht sondern gefunden werden – und zu wissen warum.
Was bedeutet Onlinemarketing – Welche Formen gibt es – Suchmaschinenoptimierung (SEO) – Suchmaschinenmarketing (SEM) – Lokale Funkt... Suchmaschinenoptimierung: Die eigenen Google-Adwords Anzeigen (richtig) kontrollieren Es ist verständlich, dass jeder Google Adwords Nutzer die Position und das Erscheinen seiner Adwords Anzeigen kontrollieren möchte. Zum einen natürlich um den Erfolg zu sehen und zum anderen um zu sch... Suchmaschinenoptimierung: Google Adwords jetzt auch mit Pay-per-Action Affiliate-Werbung nun auch über Google AdWords
Lange Zeit erfolgte die Abrechnung Werbesystem Google AdWords nur nach Klicks (Cost per Click, CPC), später dann auch nach Kontakten (Tausender-Kontakt... Suchmaschinenoptimierung: Achten Sie auf Ihre Klickrate Ein wesentlicher Faktor für die Schaltung von Google Adwords Anzeigen ist die Klickrate.
Oft wird diese, gerade bei Einsteigern, stark vernachlässigt.
Eine geringe Klickrate zeigt, dass die Kampag... Neue Internetseite für das Rauchergel - Nicogel ® Ab sofort können über die Internetseite www.nicogel-rauchergel.de die Produkte online bestellt werden.
Einfach und schnell erhalten Sie so die preisgünstige Alternative zum Rauchen um die rauchfrei... Gelebter Austausch von Wirtschaft und Politik (Düsseldorf, 23.05.2007) – Beim Know-how-Transfer (KHT) der Wirtschaftsjunioren NRW trafen am 22. und 23. Mai 2007 in Düsseldorf 57 Abgeordnete des NRW-Landtages mit 57 Wirtschaftsjuniorinnen und – ju... Suchmaschinenoptimierung: Neuer E-Mail-Wurm droht mit der Entfernung von Seiten aus dem Google-Index. Zitat aus der Mail: „haben wir bestimmte Webseiten zeitlich befristet aus unseren Suchergebnissen entfernt ... mit Hilfe eines Redirects weiterleiten, der nicht mit unseren Richtlinien konform ist.“
... Suchmaschinenoptimierung: Lokales in Suchmaschinen Google Maps / Branchenverzeichnis
Über die Seite http://maps.google.de/ haben Sie die Möglichkeit innerhalb von Karten zu suchen. Sie können dort nach Adressen, Unternehmen, Produkten, Dienstleistung... Aktuelle Vortragsthemen Nicht nur gesucht - auch gefunden werden
Internetseiten und Onlineshops lassen sich schon für einige Euros aus Baukastensystemen zusammenklicken. Nur die Positionierung in den Suchmaschinen lässt sic... Datenschutz: Tipps und Hinweise zum Umgang mit sensiblen Daten Diese Zusammenfassung an Tipps und Empfehlungen zum Umgang mit sensiblen und personenbezogenen Daten ist zur allgemeinen Information gedacht und ersetzt keinesfalls eine Schulung oder Unterweisung. Si... Suchmaschinenoptimierung: 09.05.2007 Nicht nur gesucht – sondern auch gefunden werden! Eine Veranstaltung der MediaStudio Initiative eBusiness in der Praxis.
Internetseiten und Onlineshops lassen sich schon für einige Euros aus Baukastensystemen zusammenklicken. Nur die Positionierun... Datenschutz: Informationen zu Internet und E-Mailnutzung "Viele Arbeitgeber stecken in einem Dilemma. Sie wollen die private Nutzung von E-Mail und Internet nicht ausdrücklich erlauben. Schließlich geht da oft recht viel Arbeitszeit verloren. Andererseits w... Tipps: Startseite Mehrere hundert User haben mitlerweile die Internetseite start.werning.com als Startseite in Ihrem Browser eingerichtet.
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