Thomas Werning als Datenschutzbeauftragter zertifiziert (GDDcert.)

 

Nachdem ich nun schon einige Jahre als Datenschutzberater tätig bin, einigen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung stehe und mich als Datenschutzauditor zertifizieren lassen sowie mich zu den Verbandskriterien des BvD e.V. verpflichtet habe bin ich seit heute nun auch zertifizierter Datenschutzbeauftragter (GDDcert.).

Eine Prüfung welche ich gemacht habe um den durchaus häufiger nachfragenden Kunden auch diesen Nachweis bieten zu können und um selbst das eigene Wissen noch einmal, nach Jahren der Beratung und regelmäßigen Weiterbildung, überprüfen zu lassen.

Heute kam also mit der Post das Zertifikat und die Information, dass ich in allen 4 Teilen bestanden habe.

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Graph Search – viel Datenschutzwind um nichts?

 

“….Dem schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten, Thilo Weichert, missfällt die neue Funktion. Plötzlich werden „völlig unkalkulierbar Daten ausgewertet“, sagte er vergangene Woche. „Die Suchfunktion, die wir vom Internet kennen, wird jetzt in den Freundeskreis hineingezogen, mit der Folge, dass hochsensible Informationen auch Dritten zur Kenntnis gelangen.“ Das sei ein nicht akzeptabler Eingriff ins Datenschutzrecht, da Informationen, die möglicherweise nur für bestimmte Freunde gedacht waren, im Nachhinein wieder auffindbar würden. „Ich kann eigentlich nur den Ratschlag geben: Hände weg von Facebook.“…..”
Quelle: http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5711

Hm, also ich finden, dass “hochsensible Informationen” in einem Netzwerk in dem Informationen GETEILT werden nichts zu suchen haben.

“.. nur für bestimmte Freunde gedacht waren, im Nachhinein wieder auffindbar würden”

Ja, und zwar genau von den Freunden für die diese Information gedacht war.

Was ist eigentlich aus dem Meldegesetz geworden? Wo wir gerade bei “hochsensible Informationen” sind!

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Facebook Nachrichten plötzlich öffentlich? – NEIN

 

Facebook Nachrichten plötzlich öffentlich? Angeblich sind plötzlich Privatnachrichten aus den Jahren 2007 bis 2009 öffentlich auf einige Chroniken sichtbar. Die Aufregung ist groß: hier, hier und auch hier.

Dabei handelt es sich keineswegs um eine Panne oder gar ein Datenschutzproblem.

Es handelt sich vielmehr um auf den Profilseiten veröffentlichte Nachrichten, sogenannte Posts, die immer schon sichtbar gewesen sind. Sie sind halt nur als und bei vielen in Vergessenheit geraten.

Offizielle Meldung dazu von Facebook hier und einen interessanten, vertiefenden Bericht von indiskretionehrensache.de hier.

 

Was hilft?

Man sollte einfach regelmäßig die eigenen Chronik nach nicht mehr erwünschten Beiträgen durchforsten und diese löschen oder sperren. Geht über das Aktivitätenprotokoll ebenso wie über die “Ansicht aus Sicht von …” Funktion. Ich empfehle hier einfach mal die Sich aus “Öffentlichkeit” auszuwählen.

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Update (28-09-2012)

Zum Beweis müsste ja nur jemand, dessen Nachricht angeblich veröffentlicht wurde, diese mit den E-Mailbenachrichtigungen abgleichen. Der jetzt öffentliche Teil müsste ja unter “hat Dir eine Nachricht geschickt” stehen und nicht unter “hat an Deinen Pinnwand geschrieben”.

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facebook ist nicht DAS Datenschutzproblem – sondern cleanIT, Meldegesetz etc.

Die irische Datenschutzbehörde legte am Freitag den aktuellen, fast 200 Seiten starken Prüfbericht vor. Die Datenschützer zeigten sich weitgehend zufrieden damit, wie ihre Empfehlungen vom Dezember 2011 umgesetzt wurden.

http://dataprotection.ie/docs/Facebook_Audit_Review_Report/1232.htm

Anders das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Dies kann nach erster Lektüre des Berichts nur schwer verstehen, weshalb die irische Datenschutzbehörde den Eindruck habe, dass die meisten der Empfehlungen „vollständig zur vollen Zufriedenheit umgesetzt wurden“. Wesentliche Aspekte der bisherigen Kritik des ULD wurden nicht angesprochen oder nicht nachvollziehbar widerlegt.

https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20120921-irisches-facebook-audit.htm

Eine erste Reaktion (ob auf Grund des Audit oder ob aufgrund einer angedrohten Aktion) erfolgte durch facebook in Form der Abschaltung der Gesichtserkennung für Europa. Leider, denn dieses Funktion ermöglichte es, überhaupt mitzubekommen, wenn Bilder von einem selbst veröffentlicht wurden. Veröffentlicht werden diese nun immer noch, man erhält nur keine Mitteilung und daher auch keine Löschmöglichkeit.

Dabei gibt es weitaus dringendere Baustellen direkt in Deutschland/Europa:

Da erlässt der Bundestag ein gesetz (das sog. 57 Sekunden Gesetz) in dem seine Bürger zwangsweise (anders als bei facebook freiwllig) zur Ware werden und verkauft deren Daten. Nun hat sich die Bundesregierung von diesem Gesetz distanziert und der Bundesrat hat es in den Vermittlungsausschuss gegeben. Macht es dass besser? Nein, nun werden immer noch Daten verkauft, die Vermieter zu “Handlangern” gemacht um an Daten zu kommen und diese mal eben einfach an die GEZ weitergegeben. Schlimm? Auf jeden Fall. Aber immerhin gesetzlich legitimiert. Weitere Informationen beim BfDI.

Nun kommt die EU und möchte ACTA um Längen überholen. CleanIT ist das Stichwort. Europäische Internet-Anbieter sollen alle Internet-Verbindungen überwachen und Inhalte herausfiltern. Das schlägt das Clean IT Projekt in einem internen Entwurf vor, den European Digital Rights heute veröffentlicht hat. Im Kampf gegen den Terrorismus sollen Firmen freiwillig ihre Geschäftsbedingungen verschärfen, am Gesetzgeber vorbei.

Als Beispiel:

  • Aufhebung aller gesetzlichen Bestimmungen, die der Filterung/Überwachung der Internetanschlüsse von Angestellten in Betrieben entgegenstehen
  • Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, Inhalte zu entfernen, “ohne [dass sie sich an] die arbeitsintensiven und bürokratischen Prozeduren wie Notice&Takedown halten” müssen

Weitere Auflistungen und Informationen dazu auf unwatched.org

Hier wären tatsächlich wichtige Arbeitsfelder an denen die Datenschutzbeauftragten und die Aufsichtsbehörden dringendst gefordert sind. Vielleicht ist es nicht so populär, aber es ist wichtig!

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Weiterhin Gesprächsbedarf – #sak2012 #datenschutz

Gestern bei der Sommerakademie des ULD zum Thema “Sozialere Netzwerke im Internet − durch Datenschutz” meinte jemand: “Mit einem neuen iPhone könnte man wahrscheinlich mittels Stimmerkennung genau feststellen wer alles im Raum ist – wenn diese Personen bei facebook sind”….

Die Ironie: Dabei hielt diese Person die am Eingang ausliegende Teilnehmerliste in der Hand.

Datenschutz ist mehr als “nur” web2.0 Anwendungen blocken.

Es geht um Bewusstsein schaffen für den Umgang mit den eigenen und den Daten anderer, um Kompetenz und um ein miteinander für innovative und sichere Anwendungen.

Man hat auf der Veranstaltung, die ich durchaus fair fand angesichts der kontroversen Diskussionen, gemerkt, wie viel Aufklärungsarbeit/Gesprächsbedarf noch auf beiden Seiten (SozialeGesellige Netzwerke vs. Datenschutz) besteht.

Zu der unklaren Gesetzeslage kommt einfach noch viel Halbwissen auf beiden Seiten hinzu. Allerdings hatte ich das Gefühl, dass die Fronten nicht mehr so verhärtet sind – auch wenn die eine oder andere Spitze ausgeteilt wurde.

Dazu:

Miteinander reden statt übereinander - http://www.werning….-reden-miteinander-statt-ubereinander/

 

 

Vortragsfolien: https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2012/

Bericht auf heise.de: http://www.heise.de/…Facebook-Bashing-an-der-Kieler-Foerde

TV-Beitrag auf NDR: http://www.ndr.de/fernse…zin/media/shmag17353.html

Blogbeitrag: http://www.werning….-reden-miteinander-statt-ubereinander/

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Datenschutz und Internetmarketing: Reden! Miteinander statt übereinander!

In den letzten Wochen habe ich viele  Workshops und Beratungen zum Thema Datenschutz und/oder Internetmarketing gehalten. Ich war auf vielen Veranstaltungen zum Thema Datenschutz oder zum Thema Internetmarketing, Schwerpunkt jeweils Social Media.

Es gibt gravierende Unterschiede bei der Ansicht zu Datenschutz in sozialen Netzwerken oder deren grundsätzlichen Nutzen.

Auf der einen Seite HR, Marketing, Vertrieb und PR welche die enormen Vorteile dieser neuen und für alle offenen Form der Kommunikation zu schätzen wissen. Auf der anderen Seite die Datenschutzbeauftragten, die Rechtsabteilung und zuständigen für Compliance.

Hier werden die Forderungen eines über 30 Jahre alten Gesetzes versucht anzuwenden.

Dabei wurden die Möglichkeiten einer offenen und freien Kommunikation meiner Meinung nach schon vor über 30 Jahren gefordert. Diese Überlegungen von vor 30 Jahren, als noch niemand an Web 2.0 dachte, können/müssen nun umgesetzt werden. Datenschutz muss sich weiterentwickeln. Nicht verschärfend sondern aufklärend. Um die Möglichkeiten der informationellen Selbstbestimmung nicht nur einzuschränken sondern auch zu ermöglichen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erlaubt es jedem selbst zu entscheiden wer welche  Daten erhalten darf, oder eben auch nicht.

Erst seit einigen Jahren gibt es für Jedermann die Möglichkeit, mit einfachen Mitteln, die große Öffentlichkeit zu erreichen.

Diese Möglichkeit seine eigene Meinung frei veröffentlichen zu können sollte auch eine Aufgabe der Datenschützer sein. So zumindest deute ich die Aussage des BGH auf dessen Urteil sich heute noch viele berufen.

Schon Bertolt Brecht sagte in einer der ersten Radiotheorien:

„Um nun positiv zu werden: das heißt, um das Positive am Rundfunk aufzustöbern; ein Vorschlag zur Umfunktionierung des Rundfunks: Der Rundfunk ist aus einem Distributionsapparat in einen Kommunikationsapparat zu verwandeln. Der Rundfunk wäre der denkbar großartigste Kommunikationsapparat des öffentlichen Lebens, ein ungeheures Kanalsystem, das heißt, er wäre es, wenn er es verstünde, nicht nur auszusenden, sondern auch zu empfangen, also den Zuhörer nicht nur hören, sondern auch sprechen zu machen und ihn nicht zu isolieren, sondern ihn auch in Beziehung zu setzen.“ 

 

Aber natürlich gibt es auch Gefahren. Und natürlich muss es autarke Stellen geben, welche die Anforderungen prüfen. Bspw. ob eine Einwilligung freiwillig gegeben wurde, ob diese verständlich erklärt wurde und sich das verarbeitende Unternehmen auch an evtl. Einschränkungen hält.

Aber wie weit darf einen Aufsichtsbehörde hier den mündigen Bürger bevormunden oder vor sich selbst schützen?

Wann und wie schnell wird aus Schutz Bevormundung? Wann wird aus Kommunikationseinschränkung Zensur?

Eine freue Gesellschaft muss es ertragen, dass sich jeder äußern  kann – und sich im Zweifel selbst zum Deppen macht.

 

Miteinander reden – gemeinsam aufklären.

Ohne Polemik aber mit Verständnis – füreinander.

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“Soziale oder gesellige Netzwerke”

Soziale oder gesellige Netzwerke?

Social Media (engl.) wird oft mit „Soziale Medien“ übersetzt und dient als Sammelbegriff für internet-basierte mediale Ange­bote, die auf sozialer Interaktion basieren. Dabei stehen Kom­munikation und der Austausch nutzer­ge­nerierter Inhalte im Vordergrund. Bei Social Media geht es um Kommunikation. Social Media dient der Beziehungspflege. Für Unternehmen geht es um Kommunikation und Beziehungspflege mit Kunden, Bewerbern und  Mitarbeitern.

Social Media als neue Kommunikationskanäle

Mit dem Internet und seinen Social Media-Diensten sind neue Kommunikationskanäle zu den bereits bestehenden hinzugekommen, deren globale Vernetzung auch für lokale Anbieter von Produkten und Dienstleistungen von Bedeutung ist. Immer mehr Menschen nutzen das Internet und die Social Media- Dienste mobil und somit in ihrem direkten sozialen und lokalen Umfeld. Für Unternehmen und Arbeitgeber ist es sinnvoll, dort zu sein, wo Kunden, Bewerber und Mitarbeiter sich befinden und sich mit ihnen zu kommunizieren. Dies kann durch regelmäßige Informationen, Produktvideos oder die Erreichbarkeit über die Social Media-Dienste, zum Beispiel für Serviceleistungen, erfolgen.

Diese Kommunikation sollte auch persönliche Inhalte sowie einen Mehrwert für die Zielgruppe bieten. Die Inhalte können auch aus trivialen Themen, beispielsweise dem Wetter bestehen. Das ist virtueller Small Talk. Natürlich darf es sich nicht ausschließlich um Small Talk handeln, sondern die inhaltlichen Themen müssen überwiegen. Hier hilft ein Themenplan, der die geplanten Veröffentlichungen, die Verantwortlichkeiten und die Ziele schriftlich für die nächsten drei bis sechs Monate in einer Kommunikationsstrategie fixiert. Diese Kommunikation und Beziehungspflege kann zur Steigerung des Einkaufserlebnisses und der Mitarbeiterbindung genutzt werden.  Dadurch können Unternehmen von direkter Rückmeldung ihrer Zielgruppe im gesamten Prozess profitieren. Im Idealfall ist das Unternehmen das positive Gesprächsthema, ohne selbst aktiv zu werden.

Social Media im mobilen Bereich

Gerade im mobilen Bereich erlebt Social Media eine enorme Bedeutung. So haben acht Prozent der Internetnutzer keinen festen Internetzugang mehr. Es genügt das Smartphone, welches an das TV-Gerät angeschlossen und mit einer Funktastatur versehen wird. Das bedeutet aber auch, dass die persönliche Informations- und Kommunikationsplattform überall und jederzeit verfügbar ist. Sei es bei direkten Preisvergleichen, Beschwerden oder Kundenbewertungen.

Unternehmen machen sich diese Funktionen der Kommunikation zu Nutze und ermöglichen zufriedenen Kunden direkte Bewertungen und Empfehlungen. Dadurch können Kunden Serviceleistungen bewerten oder sie können direkt an der Entwicklung von Produkten teilhaben. Zum Beispiel bietet Lego eine virtuelle Plattform, um neue Modelle zu entwickeln und Google hatte die Verschlagwortung seiner Bildersuche in ein Spiel ausgelagert.

Diese Arbeit geschieht völlig freiwillig und kostenlos; einfach weil der Mensch spielen und kommunizieren will – Stichwort Gameification. Schon immer waren Spiele und Kommunikation wesentliche Bestandteile von Geselligkeit. Die bessere Übersetzung von Social Network wäre somit „gesellige“ Netzwerke, statt soziale Netzwerke. Die einfachste Form dieses „Spieles“ ist es, Informationen weitergeben zu lassen.

Risiken beim Social Media-Einsatz

Die Risiken sind überschaubar, wenn man authentisch und ehrlich ist und gute Produkte oder Dienstleistungen anbietet. Wichtig ist, sich vorab als Unternehmen eine Strategie zu überlegen und die rechtlichen und moralischen Anforderungen zu kennen und einzuhalten.

Fällt die Bewertung eines Kunden einmal negativ aus, sollte das Unternehmen darauf eingehen, indem auf die Kritik geantwortet wird und die Kunden sich ernst genommen fühlen. Wichtig ist im Internet die zeitnahe und deskalierende Kommunikation. Im Unterschied zu konventionellen Beschwerden ist die gesamte Kommunikation mit dem kritischen oder unzufriedenen Kunden unter Umständen öffentlich und wird von vielen weiteren Teilnehmern wahrgenommen oder gar aufgegriffen.

Auswahl des richtigen Netzwerks

Welches Netzwerk das richtige ist, ist abhängig von der Branche und der Zielgruppe, die erreicht werden soll.

Momentan ist Facebook das soziale Netzwerk Nummer eins und hat seine Nutzer in allen Teilen der Bevölkerung (siehe Grafikauswertung für Detmold). Insbesondere um gezielt Konsumentengruppen anzusprechen oder zukünftige Mitarbeiter zu erreichen lohnt sich hier die Aktivität für Unternehmen. Doch auch andere Plattformen bieten sinnvolle Möglichkeiten mit unterschiedlichen Schwerpunkten. So sind die Netzwerke Xing und LinkedIn zur Pflege der geschäftlichen Kontaktdaten geeignet und bieten unterschiedlichste Fachforen. Über spezielle Plattformen und Dienste wie beispielsweise Twitter (für Kurznachrichten) oder Pinterest (für Bilder) können Unternehmen ihre Zielgruppe mit einer sehr konkreten und klaren Botschaft erreichen.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen stellt sich die Frage, wie viel Zeit kann und möchte man in die eigenen Social Media Aktivitäten investieren, und wer hat die nötigen Kompetenzen zu dem jeweiligen Thema – nicht unbedingt zu dem jeweiligen Netzwerk. Unternehmer sollten langsam anfangen. Kontinuität und Qualität ist wichtiger als in sporadischen Abständen zu viele Beiträge zu veröffentlichen.

 

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Einsatz von Google Analytics–Prüfung durch LDI NRW

Der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen verschickt derzeit Fragebögen bedeutende Unternehmen in NRW.

Abgefragt wird der datenschutzkonforme Einsatz von Google Analytics bzw. ob andere Analysetools eingesetzt werden.

Wonach hier die Auswahl von bedeutendbzw. generell zur Nutzung von Google ANalytics vorgenommen wird ist mir unklar. So habe ich Schrieben an UNternehmen vorliegen, welche gar keine eigene Internetseite betreiben sondern teils nur als Distribution auf anderen Internetseiten genannt werden. Ich hoffe mal, dass die Nennung auf einer Internetseite nicht schon eine Mitverantwortung nach sich zieht. Das wird zum teil ja derzeit bei facebook so gesehen.

Grundsätzlich ist das Schreiben als Aufklärung formuliert mit dem klaren Hinweis, dass eine Auskunft erfolgen muss (sonst droht tatsächlich Bußgeld).

Überprüft wird, ob bei dem Einsatz von Google Analytics die Vorgaben der Aufsichtsbehörden für Datenschutz (und auch die Vorgaben von Google) eingehalten werden.

Im wesentlichen geht es um die folgenden Punkte:

  • Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Muster über http://static.googleuserc……s/tos.pdf

  • Information für die Nutzer

Hier muss, entsprechend der Nutzungsbedingungen von Google, die entsprechende Formulierung von Google übernommen werden. Es ist darauf zu achten, dass die im texte angegebenen Links auch funktionieren.

  • Anonymisierung der IP

Im Trackingcode von Google Analytics muss sich die Zeile
_gaq.push(['_gat._anonymizeIp']);
befinden um die IP Adresse zu kürzen.

 

BildDie eigentliche Prüfung erfolgt mittels Fragebogen und einfachen Ja/Nein Fragen. Zu den Fragen gibt es jeweils klare Hinweise (teils leider mit Tippfehlern) zur Umsetzung. Das zeigt schon einmal, finde ich, den positiven Ansatz, dass es der Behörde tatsächlich um einer Verbesserung der Situation geht.

Wenn Sie das Schreiben erhalten:

Auf jeden Fall antworten. Sonst kann ein Bußgeld drohen.

Sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und gehen Sie im Vorfeld die Fragen einfach einmal als Selbsttest durch.

Die Umsetzungen für den datenschutzkonformen Einsatz sollten Sie schon jetzt überprüfen und vornehmen. Unabhängig wie man zur Diskussion von Google Analytics/Datenschutz steht.

Weitere Informationen zur Diskussion:

http://www.werning.com/blog/tag/google-analytics/

 

Beachten Sie auch, dass zum Datenschutz mehr gehört als nur die richtige Einbindung von Google Analytics.

Beispielsweise:

Meldepflichten (§ 4d BDSG)

  • Datenverarbeitungsverfahren sind Aufsichtsbehörde vor Inbetriebnahme zu melden
  • Meldepflicht entfällt wenn
      • Datenschutzbeauftragter bestellt worden ist
      • Maximal 9 Personen in die Datenverarbeitung eingebunden sind und der Betroffene eingewilligt hat oder der Datenverarbeitung ein konkrete Schuldverhältnis zugrunde liegt
  • Inhalt der Meldepflicht (internes Verfahrensverzeichnis, § 4e BDSG): Insbesondere Zweck der Datenverarbeitung, Beschreibung der betroffenen Personengruppen, Empfänger, Regelfristen für die Löschung

 

Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (§ 4f Abs. 1 BDSG)

  • Ab 10 Personen, die in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingebunden sind
  • Bindung an datenschutzrechtliche Bestimmungen besteht unabhängig von der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (§ 4g Abs. 2a BDSG)

 

Haben Sie Fragen zu den Themen? Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung:       www.werning.com

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Social Media Praxistipp 1 : Die eigene kontrollierbare Vanity-URL

Auch bei der eigenen Vanity-URL gilt es aufzupassen. So hat facebook vor kurzem die facebook-Seite der Stadt München abgeschaltet und die Vanity-URL  www.facebook.com/muenchen für sich beansprucht. Dadurch waren, kurzzeitig, sowohl die Inhalte als auch die „Fans“ gelöscht.

Die Stadt München ist nun unter http://www.facebook.com/Stadtportal.Muenchen erreichbar. Auch die „Fans“ und die Inhalte sind, wohl nach einigen Gesprächen mit facebook, übertragen worden.

Sollte es aber Hinweise auf die facebook-Aktivitäten  in gedruckte Form geben, laufen diese ab nun ins Leere und im schlimmsten Fall sogar zu einer falschen Seite.

 

Zu empfehlen ist also eine eigene Weiterleitung mittels der eigenen Domain.

So verweist bspw. www.werning.com/fb auf www.fb.com/werning. Sollte es irgendwann zu Problemen kommen kann ich dort eine entsprechende Informationsseite schalten oder die Weiterleitung neu konfigurieren.

Ob man nun eine eigene Subdomain (http://fb.werning.com) oder ein Unterverzeichnis (http://www.werning.com/fb) nimmt ist u.U. für Suchmaschinen relevant – meiner Meinung nach aber zu vernachlässigen und reine Geschmackssache.

In sämtlichen Veröffentlichungen und Druckwerken wird nur auf die Domains hingewiesen, welche unter meiner Kontrolle sind. Evtl. Weiterleitungen können so korrigiert bzw. kontrolliert werden.

Das gilt nicht nur für facebook sondern für alle anderen Netzwerke ebenso. Sei es Google+, flickr, youtube, etc.

 Tipp: Daten sichern (mittels Download oder API) und eigene URL einrichten.

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itunes hängt – “Verbindung zum iTunes Store wird hergestellt”

Wer auch das Problem hat, dass itunes sich aufhängt bzw. dort nur steht “Verbindung zum iTunes Store wird hergestellt” und sonst nichts weiter geschieht, einfach mal folgendes probieren:

- “Start” drücken
- “Alle Programme” -> “Zubehör” wählen
- Bei dem Punkt “Eingabeaufforderung” rechte Maustaste drücken
- Danach als “Administrator ausführen” wählen
- Dialogfenster öffnet sich
- Dort eingeben (ohne Anführungszeichen): netsh winsock reset
- Enter drücken
- Fenster schließen, Computer neu starten

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