Aktuelle Linksammlung zu Google Streetview

Geschrieben von thomas werning am 7. Februar 2010 | Abgelegt unter Datenschutz, Streetview

  • Aigner will gegen Google vorgehen
    http://www.focus.de/digital/internet/datenschutz-aigner-will-gegen-google-vorgehen_aid_477617.html
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  • LG Köln: Zur geschäftlichen Nutzung von Google Street View – “Bilderbuch Köln”
    http://blawg.legalit.de/2010/02/05/lg-koeln-zur-nutzung-von-google-streetview-bilderbuch-koeln/
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  • Informationen und Vorabankündigungen zu Google Streetview
    http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html
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  • Materialien zum Thema Google Street View
    https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/streetview.htm
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  • Nettes Video zu Google Streetview
    http://www.youtube.com/watch?v=r4Jnkj2g3Xk
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    Aktuelle Vortragsthemen

    Geschrieben von thomas werning am 6. Februar 2010 | Abgelegt unter Persönlich

    • Reputation Management – So steuern Sie Ihren Ruf im Internet.
    • Was die Unternehmensführung über facebook, twitter, xing und Co. wissen sollte.
    • Datenschutz im Unternehmen – Fluch oder Segen?
    • Google Adwords – so lohnen sich die Ausgaben

    Guter Datenschutz bei facebook, xing & Co. wäre „KEINE Privatsphäre – ALLES ist öffentlich“, denn…

    Geschrieben von thomas werning am 28. Januar 2010 | Abgelegt unter Datenschutz, Internetmarketing, Persönlich, Reputation

    … die schärfste Datenschutzeinstellung wäre eine Verhinderung der Veröffentlichung.

    Da der Nutzer sich aber gerade für eine Veröffentlichung entschieden hat, sonst würde sich das Problem ja gar nicht stellen, ist die Frage, ob eine Veröffentlichung in Stufen generell möglich ist.

    Ich meine nein. Technisch mag man zwar ein paar erste Grenzen ziehen können, dass die Nachricht/das Foto nur von virtuellen „Freunden“ gelesen werden kann. Ab diesem Zeitpunkt aber ist die technische Einschränkung aufgehoben und ich muss darauf vertrauen, dass meine „Freunde“ jetzt und in aller Zukunft diese Information nicht weiter veröffentlichen oder in einen ganz anderen Kontext bringen.

    Besser wäre also, von vorneherein alle Daten als komplett öffentlich einzustellen. Dann gilt es zu überlegen welche Informationen ich auf welchem Wege verbreiten (lassen) möchte.

    Hätten alle Communities die Einstellung „Alles ist immer öffentlich“ würden sich die Nutzer sicherlich wesentlich mehr Gedanken über die Veröffentlichung machen.

    Sicherlich würden auch dann Datenschützer „aufschreien“. Hier sei nochmal der Hinweis auf die „informationelle Selbstbestimmung“ erlaubt. Diese schließt eben auch die bewusste und freiwillige Veröffentlichung mit ein. Wie viele Daten der Betroffene freiwillig preisgeben möchte, muss dieser selbst entscheiden. Würde dies der Datenschützer pauschal übernehmen, wäre dies Bevormundung, würde der Datenschützer die Möglichkeit im Vorhinein ausschließen, wäre es nah an der Zensur.

    Ich für mich nutze es so, dass ALLE Informationen die ich in meine Profile einstelle, für JEDEN sichtbar sind. Auch in dem Bewusstsein, dass diese Information auch in Zukunft abrufbar ist.

    Es gilt eben zu überlegen BEVOR ich eine Veröffentlichung tätige. Das ist auch ein Teil des Erziehungsauftrages wenn Schulen und/oder Eltern Ihren Kindern den Zugang zum Internet ermöglichen.

    Ist heute Datenschutz-Ironie-Tag oder geht es doch nur um die Informationshoheit?

    Geschrieben von thomas werning am 11. Januar 2010 | Abgelegt unter Datenschutz, Google, Persönlich

    Umstrittene Dienste wie Google Street View und Google Earth seien “rechtlich unbedingt prüfenswert”, sagte Justizminsterin Leutheusser-Schnarrenberger dem Spiegel, welcher heute mit dem Titel „Google – Der Konzern der mehr über Sie weiß als Sie selbst“ erschienen ist. In dem Leitartikel werden Fakten und Fiktionen wild durcheinander gewürfelt und eine Gefahr aufgezeigt, welche so (noch) gar nicht vorhanden ist.

    Heute, nur wenige Tage nach SWIFT und ELENA und am Tag des Starts der 10. Staffel von Big Brother.
    Es sei nochmal daran erinnert, dass es beim Datenschutz um „Informationelle Selbstbestimmung“ und nicht um „Informationelle Bevormundung“ geht. Wichtiger wäre die Aufklärung und Schulung, nicht aber die Bevormundung. Wenn ein vollmündiger Bürger im besten Wissen alle seine privaten Informationen veröffentlichen möchte, warum sollte man ihm dies verwehren?

    Mich wundert auch, dass derzeit von der Politik und den Printmedien derart auf Google und seine Dienste „eingedroschen“ wird. Die Dienste sind nicht illegal, andere Unternehmen und Behörden bieten sehr ähnliche Dienste aber niemanden scheint das zu stören. Über die wirklichen Datenschutzprobleme wird auch kaum geschrieben.
    Liegt es eventuell auch daran, dass über Google viele Nachrichten kostenlos gefunden werden welche man sonst immer über die Printmedien erhalten hat und bezahlen musste, auch wenn eine Vielzahl der Nachrichten keinen Cent wert ist.
    Wenn man dann noch nachschaut wem die großen Verlage gehören könnte man schon auf den Gedanken gelungener Lobbyarbeit kommen. Aber das wird bei einer freien und unabhängigen Presse sicher nicht der Fall sein. Hoffe ich zumindest.

    Eigentlich wollte ich noch mehr dazu schreiben, habe aber heute keine Zeit dazu und verweise daher einfach mal auf schon geschriebenes:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leutheusser-Schnarrenberger-droht-Google…

    http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:persoenlichkeitsrechte-politik-schiesst-sich-auf-google-ein/…

    http://www.internet-law.de/2010/01/leutheusser-schnarrenberger-droht.html

    http://www.werning.com/…informationelle-bevormundung…/

    http://www.werning.com…unterschiedliche-masstabe-und-nebelkerzen/

    Aufsichtsbehörde startet Offensive zur Verbesserung des Datenschutzniveaus in Hamburgs Wirtschaft

    Geschrieben von thomas werning am 10. Januar 2010 | Abgelegt unter Datenschutz

    Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Dr. Johannes Caspar, hat gestern in einer Pressemitteilung angekündigt, ab Mitte Januar mit einem “schriftlichen Prüfungskonzept” die Einhaltung des Datenschutzes in Hamburger Unternehmen zu überprüfen.

    Insbesondere soll mit dieser Maßnahme sicher gestellt werden, dass Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Durchgeführte Prüfungen in den letzten Jahren hätten gezeigt, dass ein großer Teil der Hamburger Unternehmen trotz bestehender Verpflichtung keinen Datenschutzbeauftragten bestellt habe.

    Quelle: http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles…

    Und das ist nicht nur in Hamburg so…

    Thomas Werning als Google Advertising Professional re-qualifiziert

    Geschrieben von thomas werning am 9. Januar 2010 | Abgelegt unter Google, Internetmarketing

    Ich habe heute mals das Wetter genutzt und mich als Google Advertising Professional re-qualifiziert. Das ist ja alle zwei Jahre notwendig um gegenüber Google zu belegen das man auch was man dort macht. Meine Kunden wissen das natürlich sowieso anhand Ihrer monatlichen Erfolgsberichte ;-)

    Meine GAP Profilseite:
    https://adwords.google.com/professionals/profile/o…

    Aktuelle Hinweise zum Einsatz von Google Analytics bei Internet-Angeboten

    Geschrieben von thomas werning am 8. Januar 2010 | Abgelegt unter Datenschutz, Google

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz:

    Hinweise zum Einsatz von Google Analytics bei Internet-Angeboten.
    http://www.datenschutz.rlp.de/downloads/oh/Hinweise_Google_Analytics.pdf

    Ich kommentiere das nicht weiter sondern verweise auf meinen vorhergehenden Eintrag: ….fakten-zu-google-analytics

    Verbot von externen (JS)-Scripts !?

    Geschrieben von thomas werning am 16. Dezember 2009 | Abgelegt unter Datenschutz, Internetmarketing

    Ich hatte es befürchtet geschrieben…

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat seine FAQ’s zum Theme IP-Adressen aktualisiert.
    http://www.datenschutzzentrum.de/ip-adressen/
    Dort findet sich nun folgender Absatz:

    7. Können Drittanbieter durch Einbindung von Javascript / Web-Bugs mit der Erstellung von Statistiken / Profilen von einem Webseitenbetreiber beauftragt werden?

      # … Hierfür muss ein gültiger Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden und das beauftragte Unternehmen handelt hinsichtlich der anfallenden IP-Adressen ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers ohne Eigeninteresse an den Daten. …
      # Ohne Auftragsdatenverarbeitung muss der Nutzer vor (!) dem Aufruf des Javascripts bzw. des Webbugs über dessen Existenz aufgeklärt werden; es muss ihm in der Regel die Möglichkeit eingeräumt werden, den Dienst auch ohne diese Weiterleitung zu nutzen.

    Nun mag dies zwar aus dem Zusammenhang des Kontext gerissen sein, ABER: Warum sollte ein andere Anbieter eines externen Scriptes davon ausgeschlossen sein?Auch diesen muss ja, per Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, die Nutzung für eigene Zwecke (bspw. Speicherung in Logfiles) untersagt werden. Somit gilt dies meiner Meinung auch für die Einbindung von

    - Videos, Bildern,
    - Widgets und Gadgets wie Twitter,
    - Wetterkarten
    - z.T. Flashdateien
    - Banner von Amazon, Google Adsense, Affiliates,
    - ….

    Warum nicht kosnequent die Abschaltung des Internet fordern und zurück zu BTX?

    Im BDSG §3a (Datenvermeidung und Datensparsamkeit) steht: “Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

    Ich denke ich werde in den nächsten Tagen mal das ULD, aber auch die Anbieter von Lösungen mit externen Scripten anmailen und um eine Stellungnahme bitten.

    Opt-Out für Google Analytics selbst erstellen

    Geschrieben von thomas werning am 8. Dezember 2009 | Abgelegt unter Datenschutz, Google

    Marco Hassler beschreibt in seinem Blog eine Interessante Möglichkeit, ein Opt-Out für (Google) Web Analytics selbst zu erstellen.

    http://www.web-analytics-nutzen.de/web_analytics/2009/11/opt-out-tracking-code.html

    Ab sofort: personalisierte Suchergebnisse für JEDEN Google Nutzer

    Geschrieben von thomas werning am 5. Dezember 2009 | Abgelegt unter Google, Internetmarketing

    Seit heute sind die Google Suchergebnisseiten (SERPS) individuell und nicht mehr von verschiedenen Nutzern direkt vergleichbar. Das bedeutet, jeder Nutzer kann abhängig von seinem bisherigen Suchverhalten für die gleiche Suchanfrage unterschiedliche Suchergebnisse erhalten.

    Auch wenn ein Nutzer sich nicht bei seinem Google-Konto angemeldet hat, werden die Suchanfragen und angeklickten Websites jetzt standardmäßig 180 Tage lang in einem anonymen Browser-Cookie gespeichert und bei jeder durchgeführten Suche ausgewertet. Der Nutzer erhält aufgrund dieser Daten personalisierte Suchergebnisse. Google verwendet dafür den Begriff “Webprotokoll” (Web History).

    Somit muss sich ein Teil der Suchmaschinenoptimierer mit neuen Gegebenheiten auseinandersetzen. Diejenigen, die bisher schon auf eine Optimierung für den Nutzer, und damit meist auf eine Optimierung des relevanten Content und der relevanten Verlinkungen, gesetzt haben, dürften profitieren. Qualität setzt sich auch hier durch.

    Meldung bei Google:
    http://googleblog.blogspot.com/2009/…

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