Eigentlich bin ich es ja langsam leid, aber es geht meines Erachtens einfach um zu viel.
Heise meldet das sich der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) um Aufklärung hinsichtlich der von mir schon erwähnten Google Analytics Problematik bemüht. Der Artikel:
Auch der Datenschutz-Blog berichtet seine Ansicht der Sachlage. Diese ist mal wieder “etwas” kontrovers zu meiner, beleuchtet die Sachlage aber auch immer sehr gut.
Im Kern kommt die von mir immer wieder erwähnte Problematik bei der Zuordnung der IP durch den Provider oder den Webseitenbetreiber zum Tragen:
BVDW: Die IP-Adresse könne lediglich einem Standort zugeordnet werden, nicht aber einer natürlichen Person und sei damit für eine Consumer-Analyse irrelevant.
Datenschutz-Blog: Ich betone es zudem nochmals: In Zeiten der Vorratsdatenspeicherung weiterhin zu behaupten, dass eine IP gar keiner Person zugeordnet werden kann, grenzt schon an Dummheit oder Dreistigkeit.
Ich selbst sehe mich weder als dumm oder dreist, ich widerspreche trotzdem.
Eine IP alleine (!) kann immer nur einem Provider zugeordnet werden. Dieser kann als Zugangsprovider dann die IP zusammen mit der Zeitangabe einem Zugangsinhaber zordenen.
Die kann aber nicht der Seitenbetreiber und auch nicht Google oder der Anbieter des WetterkartenplugIns etc. Diese können das nur dann wenn weitere Daten (bspw. in einem Formular) erhoben werden. Das ist aber eine ganz andere Geschichte.
Zudem: In Google Analytics wird keine IP gespeichert. Wohl wird diese aber an Google übertragen um von dort den Codeschnippsel einzubinden. Zu dieser Problematik, wenn die IP generell ein personenbezogenes Datum ist, auch hier etwas mehr.