Im Internet gibt es einen Entwurf des Beschlusses der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich für die Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten.
Es handelt sich nur um einen Entwurf, aber sollte der letztliche Beschluss tatsächlich auch so erfreulich kurz und klar formuliert sein wäre das wirklich gut und gelungen.
Damit dürfte dann, meiner Meinung nach, auch die Verwendung von Google Analytics letztlich geklärt und erlaubt sein.
Ich bin gespannt auf die Pressemeldungen der Aufsichtsbehörden in den nächsten Tagen.