Europäische Datenschützer: Online-Werbung nur unter Beachtung des Datenschutzes!

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, der Mitglied der Art. 29-Gruppe ist, erklärt hierzu:

“Leider werden die europarechtlichen Vorgaben beim „behavioural advertising“ häufig nicht beachtet. Dies gilt insbesondere für die Vorgabe, dass cookies nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers auf dessen Rechner abgelegt werden dürfen. Auch die Information über die Sammlung von Nutzerdaten ist häufig mangelhaft. Wir haben deshalb in unserer Stellungnahme die einschlägigen datenschutzrechtlichen Anforderungen klargestellt. Unser Papier soll helfen, Online-Werbung und Datenschutz in Einklang zu bringen. Die Datenschutzbehörden werden europaweit verstärkt darauf achten, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.”

Stellungnahme 2/ 2010 der Artikel 29 Gruppe zu Online-Werbung

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