|
||||||||||||||||
über 5400 Umdrehungen pro Minute - mehrere Stunden täglich - jeden Tag ... seit Jahren? Vorsicht: Datenverlust droht
Datenschutz - gesetzlich gefordert
Externe Hilfe bei der Umsetzung des gesetzlich geforderten Datenschutzes (Bundesdatenschutzgesetz) stärkt die Position Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten - und damit die Wertigkeit und Akzeptanz des Datenschutzes - in Ihrem Unternehmen.
Zusätzlicher Nutzen bietet Ihnen die gleichzeitige Überprüfung Ihrer IT-Struktur. Datenschutz ist hier auch Datensicherheit und letztlich Unternehmenssicherung, die bei Entscheidungen von Versicherungen (Organisationspflichten) und Banken (Basel II) immer mehr Berücksichtigung finden. Ausgehend von der Datenschutz- und Datensicherheitsberatung ist es für immer mehr Firmen sinnvoll, den gesetzlich geforderten, betrieblichen Datenschutzbeauftragten in einer externen Person zu bestellen. Sie brauchen somit keinen Mitarbeiter für Tätigkeiten/Schulungen/Fortbildungen freistellen. Sie erhalten einen hohen Praxiswert (gleichartige Probleme wurden schon in anderen Unternehmen gelöst) und eine unvoreingenommene Arbeitsweise (keine "Betriebsblindheit"). Neben der Umsetzung und Einhaltung der eigentlichen Schutzvorschriften gibt es 3 wesentliche Forderungen des BDSG:
Gerne stehe ich Ihnen als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Profitieren Sie von meinen Kenntnissen, welche ich über verschiedene Weiterbildungen und Tätigkeiten in anderen Unternehmen erlangt habe.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Informationsgespräch. Warum Datenschutz ?
Weitere Informationen rund um das Thema Datenschutz: Tipps und Hinweise zum Umgang mit sensiblen und/oder personenbezogenen Daten erhalten Sie hier: |
||||||||||||||||
|
||||||||||||||||
|
||||||||||||||||
| impressum datenschutz 38.103.63.16 |
|
|||||||||||||||