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Kaum macht man's richtig, schon funktioniert's.
Thomas Werning - Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Ihre Vorteile
Als externer Datenschutzbeauftragter habe ich eine Vertrauensstellung in Ihrem Unternehmen der ich mir vollstens Bewusst bin. So ist der Datenschutzbeauftragte der Unternehmensleitung direkt unterstellt, andererseits hat er seine Tätigkeit als Dienstleistung in allen Ebenen des Unternehmens zu erbringen. Bei der Anwendung und Ausführung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei, hat aber in allen Ebenen des Unternehmens nach Absprache ein fachliches Weisungsrecht. § 4f (2) BDSG: Zum Beauftragten für den Datenschutz kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle bestellt werden; die Kontrolle erstreckt sich auch auf personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis, insbesondere dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung, unterliegen. Der Datenschutzbeauftragte hat primär sicherzustellen, dass die Ausführungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden. Hierbei lege ich Wert auf eine enge Zusammenarbeit um die Umsetzung auch im Interesse des Unternehmens praktikabel zu halten. Datenschutz muss und kann nur gelebt werden wenn er als Prozess eingeführt und akzeptiert ist. Aus diesem Grunde ist meine Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter nur nach einem ausführlichen Vorgespräch und einer ersten Bestandsaufnahme möglich. Ich selbst bin Mitglied in verschiedenen Verbänden, Arbeitskreisen und Vereinen die sich mit dem Thema Datenschutz befassen, beziehe entsprechende Fachliteratur und habe eine Vermögensschadenversicherung für Datenschutzbeauftragte abgeschlossen. Dies sind Punkte welche Sie bei eventuellen Vergleichsangeboten unbedingt berücksichtigen sollten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Informationsgespräch. |
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| impressum datenschutz 38.103.63.16 |
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