Thomas Werning - Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Sowohl der externe Datenschutzbeauftragte als auch der innerbetriebliche Datenschutzbeauftragte hat eine Vertrauensstellung in Ihrem Unternehmen. So ist der Datenschutzbeauftragte der Unternehmensleitung direkt unterstellt. Andererseits hat er seine Tätigkeit als Dienstleistung in allen Ebenen des Unternehmens zu erbringen. Bei der Anwendung und Ausführung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei. Er hat aber in allen Ebenen des Unternehmens nach Absprache ein fachliches Weisungsrecht.
Es darf aber keine Konflikt (Interessenskonflikt) zwischen der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und den sonstigen Aufgaben in seinem Unternehmen geben. Das bedeutet, dass z.B. Personalleiter, IT-Leiter oder Geschäftsführer auf Grund des vorhandenen Interessenskonflikts i.R. kein Datenschutzbeauftragter sein kann. Er muss auch ein ausreichendes Zeitbudget zur Erledigung seiner Datenschutzaufgaben haben (keine Scheinbestellung).
Als Unternehmen können Sie auch eine Person außerhalb Ihres Unternehmens zum Beauftragen für Datenschutz bestellen - einen externen Datenschutzbeauftragten.
§ 4f (2) BDSG: Zum Beauftragten für den Datenschutz kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle bestellt werden; die Kontrolle erstreckt sich auch auf personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis, insbesondere dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung, unterliegen.
Ihre Vorteile bei der Bestellung von Thomas Werning als betrieblicher externer Datenschutzbeauftragter:
- hohe Fachkunde und Fachkompetenz, Mitglied in verschiedenen Verbänden
- Versicherungsschutz (Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenversicherung für Datenschutzbeauftragte)
- keine Betriebsblindheit, Praxiserfahrung und Vorlagen durch Synergien aus Beratungen in anderen Unternehmen und Branchen
- keine Kosten für Aus- und Weiterbildung oder Literatur
- keine Personalbindung, kalkulierbare Kosten für Ihr Unternehmen
- höhere Akzeptanz bei Kunden und Mitarbeitern
- Thomas Werning ist ausgebildeter Datenschutzbeauftragter, Datenschutzmanager und Datenschutzauditor
Der Datenschutzbeauftragte hat primär sicherzustellen, dass die Ausführungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden. Hierbei lege ich Wert auf eine enge Zusammenarbeit, um die Umsetzung auch im Interesse des Unternehmens praktikabel zu halten. Datenschutz muss und kann nur gelebt werden, wenn er als Prozess eingeführt und akzeptiert ist.
Aus diesem Grunde ist meine Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter nur nach einem ausführlichen Vorgespräch und einer ersten Bestandsaufnahme möglich.
Die Aufgaben und die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ergeben sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ich selbst bin Mitglied in verschiedenen Verbänden, Arbeitskreisen und Vereinen, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen, beziehe entsprechende Fachliteratur und habe eine Vermögensschadenversicherung für Datenschutzbeauftragte abgeschlossen. Dies sind Punkte, welche Sie bei eventuellen Vergleichsangeboten unbedingt berücksichtigen sollten.
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