Betriebsratswahlen 2026 und Datenschutz – worauf Unternehmen und Wahlvorstände achten sollten
Im kommenden Jahr finden in vielen Unternehmen wieder turnusgemäß Betriebsratswahlen statt. Für Unternehmen, Wahlvorstände und auch die Beschäftigten ist das ein bedeutender Moment der Mitbestimmung.
Doch neben den organisatorischen und rechtlichen Fragen spielt ein weiterer Aspekt eine zentrale Rolle: der Datenschutz.
Denn bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl werden zahlreiche personenbezogene Daten verarbeitet – von der Wählerliste über die Kandidaten bis hin zu den abgegebenen Stimmen. Wer hier nicht aufpasst, riskiert nicht nur formale Fehler, sondern auch rechtliche Probleme und einen Vertrauensverlust bei den Mitarbeitenden.
In diesem Beitrag zeigen wir, worauf Unternehmen und Wahlvorstände beim Datenschutz besonders achten sollten und wie Sie die Wahl rechtskonform und transparent gestalten können.
1. Warum Datenschutz bei Betriebsratswahlen so wichtig ist
- Hohe Sensibilität der Daten: Es geht um Daten aller Beschäftigten, etwa ob sie wahlberechtigt sind oder sich zur Wahl stellen.
- Vertrauensbasis: Beschäftigte erwarten, dass ihre Daten respektvoll behandelt werden.
- Rechtsrahmen: Neben dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die DSGVO und das BDSG relevant. Fehler können zu Anfechtungen der Wahl oder Sanktionen führen.
Ein sicherer Umgang mit Daten stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen der Belegschaft in den Wahlprozess.
2. Wer ist verantwortlich?
Gemäß § 79a S. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegen Arbeitgeber und Betriebsrat der gesetzlichen Verpflichtung, sich gegenseitig bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu unterstützen. Der Arbeitgeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher und muss damit sicherstellen, dass interne Prozesse eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ermöglichen.
- Der Wahlvorstand ist Verantwortlich für alle Verarbeitungstätigkeiten rund um die Wahl.
- Das Unternehmen (Arbeitgeber) ist verpflichtet, dem Wahlvorstand die erforderlichen Daten bereitzustellen.
Wichtig: Unternehmen und Wahlvorstände sollten die Rollen klar abgrenzen, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Arbeitgeber kann für Verstöße des Betriebsrats zur Rechenschaft gezogen werden.
3. Typische Verarbeitungsschritte und Datenschutzanforderungen
Erstellung der Wählerliste
- Daten stammen aus der Personalverwaltung.
- Zugriff nur für den Wahlvorstand.
- Speicherung geschützt (verschlossene Ordner oder passwortgesicherte Dateien).
Kandidatenlisten
- Nur notwendige Daten erfassen (Name, ggf. Abteilung).
- Veröffentlichung nur der vorgeschriebenen Angaben.
Wahlunterlagen und Briefwahl
- Sichere Aufbewahrung von Stimmzetteln.
- Versand der Briefwahlunterlagen in verschlossenen Umschlägen.
Durchführung der Wahl
- Schutz vor Manipulation und unbefugtem Zugriff.
- Wahllokale so organisieren, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Nach der Wahl
- Wahlniederschrift entsprechend BetrVG aufbewahren.
- Vernichtung aller nicht mehr benötigten personenbezogenen Unterlagen nach Ablauf der Anfechtungsfrist.
4. Datenschutz-Grundsätze für Wahlvorstände
Der Wahlvorstand sollte sich an den Grundsätzen der DSGVO orientieren:
- Zweckbindung: Daten ausschließlich für die Wahl nutzen.
- Datenminimierung: Nur erforderliche Daten verarbeiten.
- Transparenz: Beschäftigte über die Verarbeitung informieren.
- Integrität & Vertraulichkeit: Daten vor unbefugtem Zugriff schützen.
Speicherbegrenzung: Löschung nach Abschluss der Wahl.
5. Checkliste für Wahlvorstände
✔️ Wahlvorstand schriftlich auf Vertraulichkeit verpflichten
✔️ Beschäftigte über Datenverarbeitung informieren (z. B. Aushang, Rundmail, Intranet)
✔️ Zugriff nur für Berechtigte
✔️ Sichere Aufbewahrung von Unterlagen und Stimmzetteln
✔️ Lösch- und Vernichtungskonzept umsetzen
6. Was Unternehmen jetzt tun sollten
Frühzeitig vorbereiten: Wahlvorstände werden in den nächsten Monaten bestellt. Unternehmen sollten sie rechtzeitig für den Datenschutz sensibilisieren.
Unterstützung anbieten: Schulungen oder Leitfäden für Wahlvorstände zeigen, dass das Unternehmen Wert auf Transparenz und Rechtskonformität legt.
Kommunikation stärken: Beschäftigte erwarten, dass ihre Daten respektvoll behandelt werden – nutzen Sie die Wahl, um Datenschutz als gelebte Unternehmenskultur zu zeigen.
Fazit
Die Betriebsratswahlen 2026 sind nicht nur ein organisatorisches Projekt, sondern auch ein weiterer Test für den Datenschutz im Unternehmen.
Mit klaren Verantwortlichkeiten, datenschutzkonformen Prozessen und einer offenen Kommunikation können Unternehmen und Wahlvorstände zeigen, dass sie Mitbestimmung und Datenschutz ernst nehmen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um ein Zeichen für Transparenz und Vertrauen zu setzen.
