AG München: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten
Geschrieben von thomas werning am 19. November 2008 | Abgelegt unter Datenschutz, Internetmarketing
Eine bayerische Richterin lehnt die Personenbezogenheit ab, da es an der für § 3 Abs.1 BDSG erforderlichen Bestimmbarkeit fehle:
“Nach diesseitiger Auffassung stellen die IP-Adressen deswegen keine personenbezogenen Daten dar, weil ihnen die notwendige Bestimmbarkeit fehlt. Bestimmbarkeit ist dann gegeben, wenn die datenspeichernde Stelle die hinter der Einzelangabe stehende Person mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen kann (…).
IP-Adressen werden durch den von der Beklagten verschiedenen sogenannten Access Provider zeitlich begrenzt an Kunden vergeben, der Access Provider kann über die Bestandsdaten auch später den entsprechenden Nutzer ermitteln.
Diese Möglichkeit steht der Beklagten nicht ohne weiteres zu. Die Beklagte könnte den Nutzer nur mit Hilfe des Access-Providers ermitteln, der aber mangels Rechtsgrundlage den Betreiber eines Internetportals diese Angaben nicht zur Verfügung stellen darf.“
Quelle: http://webhosting-und-recht.de/urteile/Amtsgericht-Muenchen-20080930.html
Wichtig ist natürlich noch die Erwähnung, dass es viele Urteile gibt die eine genau Gegenteilige Meinung vertreten.