Datenschutz vs. Datensicherheit

Warum ein Unternehmen der (legitimierte) Hauptangreifer auf das Grundrecht der betroffenen natürlichen Person ist.

Skizzen und Erläuterungen zu Datenschutz versus Datensicherheit
  • Datenschutz ist ein Grundrecht.
  • Allein das die Daten verarbeitet werden (müssen) ist ein Eingriff in das Grundrecht.
  • Dieser Eingriff muss legitimiert sein.
  • Schon der Eingriff stellt für den Betroffenen ein Schaden seines Grundrechts dar.
  • Das Schadenspotenzial muss hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden.
  • Das Risiko (Schadenspotential * Eintrittswahrscheinlichkeit) muss durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen minimiert werden.
  • Hier greift dann die Datensicherheit.
  • Datensicherheit ist existenziell für Unternehmen(sdaten)
  • Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist Datensicherheit nur ein Teilbereich des Datenschutzes.
  • Würde die verantwortliche Stelle keine Daten verarbeiten könnten Kriminelle auch nicht auf die Daten zugreifen.

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