KI soll Ihnen Arbeit abnehmen – nicht neue Unsicherheit schaffen.

Sie möchten einen KI-Beauftragten, der nicht nur den AI Act erklärt, sondern Ihre KI-Governance aufbaut, pflegt und Ihr Unternehmen handlungsfähig macht?

Genau dafĂĽr nutzen wir ĂĽber 25 Jahre Erfahrung aus dem Datenschutz.

externe Datenschutzbeauftragte halten Ihre Hände zusammen

externer KI-Beauftragter Thomas Werning und Team

KI-Governance – eigentlich ganz pragmatisch

Ja, der EU AI Act wirkt auf den ersten Blick abstrakt und komplex.

Aber ganz ehrlich: Sie setzen KI in Ihrem Unternehmen längst ein – oft schneller, als Ihre internen Regeln hinterherkommen. Wetten?

Der EU AI Act schreibt anders als die DSGVO keine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines KI-Beauftragten vor. Trotzdem kommt praktisch kein Unternehmen daran vorbei, eine zentrale Zuständigkeit für KI-Themen zu schaffen: Seit dem 2. Februar 2025 gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz Ihrer Beschäftigten (Art. 4 AI Act), ab dem 2. August 2026 greifen die Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme – inklusive Dokumentations-, Transparenz- und Aufsichtspflichten. Wir als externer KI-Beauftragter helfen Ihnen dabei, genau das sichtbar, nachvollziehbar und mit vertretbarem Aufwand umzusetzen.

Sie kümmern sich um Ihr Tagesgeschäft und den produktiven Einsatz von KI. Wir übernehmen die KI-Inventarisierung, Risikoklassifizierung, Dokumentation und Schulung – lösungsorientiert, pragmatisch und eng verzahnt mit Ihrem Datenschutz.

Warum KI-Beauftragung bei uns gut aufgehoben ist

Datenschutz und KI-Governance sind keine zwei getrennten Baustellen – die Überschneidungen zwischen DSGVO und EU AI Act sind erheblich: Datenschutz-Folgenabschätzung und KI-Risikobewertung, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und KI-Systeminventar, technisch-organisatorische Maßnahmen und menschliche Aufsicht nach Art. 14 AI Act – vieles baut aufeinander auf.

Wer bereits als Datenschutzbeauftragter tief in Ihrer Organisation verankert ist, kennt Ihre Prozesse, Ihre Daten und Ihre Systeme – und kann die KI-Beauftragung ohne doppelten Aufwand mit übernehmen. Rein juristisch geprägte Datenschutzbeauftragte tun sich mit der technischen Bewertung von KI-Systemen oft schwer – wir verbinden beides: juristische Einordnung und praxisnahes technisches Verständnis von KI-Anwendungen.

âś” seit ĂĽber 25 Jahren Beratungserfahrung, seit Beginn der KI-Regulierung mit AI Act befasst
âś” enge Verzahnung mit unserer Datenschutzarbeit statt Doppelstrukturen
âś” praxisnahe Bewertung konkreter KI-Tools statt reiner Theorie
âś” deutschlandweite Betreuung mit internationalem Bezug

 

Was Sie von uns im Team erwarten können:

  • Ein vollständiges KI-Inventar aller in Ihrem Unternehmen eingesetzten oder geplanten KI-Anwendungen
  • Eine Risikoklassifizierung Ihrer KI-Systeme nach EU AI Act (verboten, hochriskant, begrenztes Risiko, minimales Risiko)
  • UnterstĂĽtzung bei der ErfĂĽllung der KI-Kompetenzpflicht (Art. 4 AI Act) durch praxisnahe Schulungen fĂĽr Ihre Mitarbeitenden
  • Klare KI-Richtlinien: erlaubte und untersagte Anwendungen, Genehmigungsprozesse, Meldewege
  • Ansprechpartner fĂĽr Fachbereiche bei der EinfĂĽhrung neuer KI-Tools – bevor aus Schatten-KI ein Risiko wird
  • UnterstĂĽtzung bei der Dokumentation der menschlichen Aufsicht (Art. 14 AI Act) bei hochriskanten Systemen
  • Verständliche Bewertungen mit pragmatischen Alternativvorschlägen – ohne Panikmache

Als externer KI-Beauftragter denken wir KI-Governance nicht nur für Aufsichtsbehörden – sondern als echten Mehrwert für Ihr Unternehmen: Wer klare Zuständigkeiten für KI hat, kann neue Anwendungen schneller freigeben, statt Einführungen aus Unsicherheit zu blockieren.

 

Transparente Preise – faire Zusammenarbeit

Die laufende Betreuung als externer KI-Beauftragter lässt sich hervorragend mit einem bestehenden Datenschutz-Mandat kombinieren – vieles an Dokumentation, Prozessverständnis und Ansprechpartnern ist bereits vorhanden. Für Kunden mit laufendem Datenschutz-Mandat bieten wir die KI-Beauftragung als Erweiterung Ihrer Quartalspauschale an; für Unternehmen ohne bestehendes Mandat erstellen wir ein eigenständiges Angebot – abhängig von Anzahl und Risikoklasse Ihrer KI-Systeme sowie dem Umfang der benötigten Schulungen.

Sämtliche Tätigkeiten dokumentieren wir – wie im Datenschutz – transparent in Zeiteinheiten von sechs Minuten. So behalten Sie jederzeit den Überblick über erbrachte Leistungen und Kosten.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf die KI-Anwendungen und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.


Thomas Werning externer DatenschutzbeauftragterThomas Werning externer Datenschutzbeauftragter

Ich bin Thomas Werning. Seit über 25 Jahren begleite ich Unternehmen bei der digitalen Transformation – heute mit einem besonderen Fokus auf den pragmatischen Einsatz von KI. Mein Ziel ist nicht, Hürden aufzubauen, sondern Lösungen zu schaffen, die sicher sind und im Alltag funktionieren.

kostenloses Erstgespräch In 30 Minuten klären wir gemeinsam:

✔ Welche KI-Anwendungen setzen Sie aktuell schon ein – auch inoffiziell?
âś” Sind Hochrisiko-Systeme nach EU AI Act dabei?
âś” Wer sollte bei Ihnen die KI-Beauftragung ĂĽbernehmen?
âś” Welcher Aufwand und welche Kosten entstehen realistisch?


Schritt fĂĽr Schritt. So gehen wir vor:

1.

Kontaktaufnahme: Sie erreichen uns per E-Mail, Telefon oder ĂĽber unseren RĂĽckruf-Service.
👉  Das erste Gespräch und ist fĂĽr Sie kostenfrei und unverbindlich.

2.

Erster Termin: Der erste Termin ist kostenlos und dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Besprechung des weiteren Vorgehens. Dieser Termin kann virtuell oder auf Wunsch bei Ihnen vor Ort stattfinden.

3.

KI-Inventur & Audit: Wir erfassen alle eingesetzten und geplanten KI-Anwendungen in Ihrem Unternehmen – einschließlich Schatten-KI – und ordnen sie den Risikoklassen des EU AI Act zu. Sie erhalten eine Auswertung im Ampelformat mit klaren Prioritäten.

4.

Projektablaufplan: Auf Basis der Inventur erstellen wir eine priorisierte Maßnahmenliste – von dringenden Compliance-Lücken bis zu mittelfristigen Governance-Themen.

5.

KI-Governance-Dokumentation: Wir dokumentieren KI-Inventar, Risikoklassifizierung, Zuständigkeiten (RACI) und – wo erforderlich – die Nachweise zur menschlichen Aufsicht. Wo sinnvoll, nutzen wir dieselbe Datenschutz-Software, die Sie bereits von uns kennen.

6.

KI-Richtlinie: Wir erstellen oder aktualisieren eine praxistaugliche interne KI-Richtlinie: erlaubte und untersagte Anwendungen, Genehmigungsprozess, Schnittstelle zum Datenschutz, Meldepflichten.

7.

Schulungen: Wir führen Schulungen zur KI-Kompetenz (Art. 4 AI Act) für alle betroffenen Mitarbeitenden durch – praxisnah statt rein theoretisch. (Mehr dazu unter Coaching & Schulungen.)

8.

Kontroll-Termin: In weiteren Terminen prüfen wir die Umsetzung, bewerten neue KI-Anwendungen und besprechen nächste Schritte – persönlich, auf Wunsch vor Ort oder per Videokonferenz.

9.

Projektabschluss & Ausblick: Ihr Unternehmen hat jetzt eine klare, dokumentierte KI-Governance. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und stehen beratend zur Seite.

10.

Jährliche Überprüfung: Mindestens einmal jährlich prüfen wir Ihr KI-Inventar und die Risikoklassifizierung neu – KI-Systeme und Rechtslage entwickeln sich weiter. Wir informieren proaktiv über neue Anforderungen und Fristen.


Kontaktformular

Hinweise zur Erfüllung unserer Informationspflichten zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .