Sie möchten einen KI-Beauftragten, der nicht nur den AI Act erklärt, sondern Ihre KI-Governance aufbaut, pflegt und Ihr Unternehmen handlungsfähig macht?
Genau dafĂĽr nutzen wir ĂĽber 25 Jahre Erfahrung aus dem Datenschutz.
Sie möchten einen KI-Beauftragten, der nicht nur den AI Act erklärt, sondern Ihre KI-Governance aufbaut, pflegt und Ihr Unternehmen handlungsfähig macht?
Genau dafĂĽr nutzen wir ĂĽber 25 Jahre Erfahrung aus dem Datenschutz.
KI-Governance – eigentlich ganz pragmatisch
Ja, der EU AI Act wirkt auf den ersten Blick abstrakt und komplex.
Aber ganz ehrlich: Sie setzen KI in Ihrem Unternehmen längst ein – oft schneller, als Ihre internen Regeln hinterherkommen. Wetten?
Der EU AI Act schreibt anders als die DSGVO keine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines KI-Beauftragten vor. Trotzdem kommt praktisch kein Unternehmen daran vorbei, eine zentrale Zuständigkeit für KI-Themen zu schaffen: Seit dem 2. Februar 2025 gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz Ihrer Beschäftigten (Art. 4 AI Act), ab dem 2. August 2026 greifen die Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme – inklusive Dokumentations-, Transparenz- und Aufsichtspflichten. Wir als externer KI-Beauftragter helfen Ihnen dabei, genau das sichtbar, nachvollziehbar und mit vertretbarem Aufwand umzusetzen.
Sie kümmern sich um Ihr Tagesgeschäft und den produktiven Einsatz von KI. Wir übernehmen die KI-Inventarisierung, Risikoklassifizierung, Dokumentation und Schulung – lösungsorientiert, pragmatisch und eng verzahnt mit Ihrem Datenschutz.
Datenschutz und KI-Governance sind keine zwei getrennten Baustellen – die Überschneidungen zwischen DSGVO und EU AI Act sind erheblich: Datenschutz-Folgenabschätzung und KI-Risikobewertung, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und KI-Systeminventar, technisch-organisatorische Maßnahmen und menschliche Aufsicht nach Art. 14 AI Act – vieles baut aufeinander auf.
Wer bereits als Datenschutzbeauftragter tief in Ihrer Organisation verankert ist, kennt Ihre Prozesse, Ihre Daten und Ihre Systeme – und kann die KI-Beauftragung ohne doppelten Aufwand mit übernehmen. Rein juristisch geprägte Datenschutzbeauftragte tun sich mit der technischen Bewertung von KI-Systemen oft schwer – wir verbinden beides: juristische Einordnung und praxisnahes technisches Verständnis von KI-Anwendungen.
âś” seit ĂĽber 25 Jahren Beratungserfahrung, seit Beginn der KI-Regulierung mit AI Act befasst
âś” enge Verzahnung mit unserer Datenschutzarbeit statt Doppelstrukturen
âś” praxisnahe Bewertung konkreter KI-Tools statt reiner Theorie
âś” deutschlandweite Betreuung mit internationalem Bezug
Als externer KI-Beauftragter denken wir KI-Governance nicht nur für Aufsichtsbehörden – sondern als echten Mehrwert für Ihr Unternehmen: Wer klare Zuständigkeiten für KI hat, kann neue Anwendungen schneller freigeben, statt Einführungen aus Unsicherheit zu blockieren.
Die laufende Betreuung als externer KI-Beauftragter lässt sich hervorragend mit einem bestehenden Datenschutz-Mandat kombinieren – vieles an Dokumentation, Prozessverständnis und Ansprechpartnern ist bereits vorhanden. Für Kunden mit laufendem Datenschutz-Mandat bieten wir die KI-Beauftragung als Erweiterung Ihrer Quartalspauschale an; für Unternehmen ohne bestehendes Mandat erstellen wir ein eigenständiges Angebot – abhängig von Anzahl und Risikoklasse Ihrer KI-Systeme sowie dem Umfang der benötigten Schulungen.
Sämtliche Tätigkeiten dokumentieren wir – wie im Datenschutz – transparent in Zeiteinheiten von sechs Minuten. So behalten Sie jederzeit den Überblick über erbrachte Leistungen und Kosten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf die KI-Anwendungen und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.


Ich bin Thomas Werning. Seit über 25 Jahren begleite ich Unternehmen bei der digitalen Transformation – heute mit einem besonderen Fokus auf den pragmatischen Einsatz von KI. Mein Ziel ist nicht, Hürden aufzubauen, sondern Lösungen zu schaffen, die sicher sind und im Alltag funktionieren.
✔ Welche KI-Anwendungen setzen Sie aktuell schon ein – auch inoffiziell?
âś” Sind Hochrisiko-Systeme nach EU AI Act dabei?
âś” Wer sollte bei Ihnen die KI-Beauftragung ĂĽbernehmen?
âś” Welcher Aufwand und welche Kosten entstehen realistisch?
1.
Kontaktaufnahme: Sie erreichen uns per E-Mail, Telefon oder ĂĽber unseren RĂĽckruf-Service.
👉 Das erste Gespräch und ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
2.
Erster Termin: Der erste Termin ist kostenlos und dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Besprechung des weiteren Vorgehens. Dieser Termin kann virtuell oder auf Wunsch bei Ihnen vor Ort stattfinden.
3.
KI-Inventur & Audit: Wir erfassen alle eingesetzten und geplanten KI-Anwendungen in Ihrem Unternehmen – einschließlich Schatten-KI – und ordnen sie den Risikoklassen des EU AI Act zu. Sie erhalten eine Auswertung im Ampelformat mit klaren Prioritäten.
4.
Projektablaufplan: Auf Basis der Inventur erstellen wir eine priorisierte Maßnahmenliste – von dringenden Compliance-Lücken bis zu mittelfristigen Governance-Themen.
5.
KI-Governance-Dokumentation: Wir dokumentieren KI-Inventar, Risikoklassifizierung, Zuständigkeiten (RACI) und – wo erforderlich – die Nachweise zur menschlichen Aufsicht. Wo sinnvoll, nutzen wir dieselbe Datenschutz-Software, die Sie bereits von uns kennen.
6.
KI-Richtlinie: Wir erstellen oder aktualisieren eine praxistaugliche interne KI-Richtlinie: erlaubte und untersagte Anwendungen, Genehmigungsprozess, Schnittstelle zum Datenschutz, Meldepflichten.
7.
Schulungen: Wir führen Schulungen zur KI-Kompetenz (Art. 4 AI Act) für alle betroffenen Mitarbeitenden durch – praxisnah statt rein theoretisch. (Mehr dazu unter Coaching & Schulungen.)
8.
Kontroll-Termin: In weiteren Terminen prüfen wir die Umsetzung, bewerten neue KI-Anwendungen und besprechen nächste Schritte – persönlich, auf Wunsch vor Ort oder per Videokonferenz.
9.
Projektabschluss & Ausblick: Ihr Unternehmen hat jetzt eine klare, dokumentierte KI-Governance. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und stehen beratend zur Seite.
10.
Jährliche Überprüfung: Mindestens einmal jährlich prüfen wir Ihr KI-Inventar und die Risikoklassifizierung neu – KI-Systeme und Rechtslage entwickeln sich weiter. Wir informieren proaktiv über neue Anforderungen und Fristen.