SDM3 – für effektiven Datenschutz

Datenschutzbeauftragte wechseln vom Jäger und Sammler der Dokumente zum strategischen Risikomanager und Bewerter von komplexen Systemen.
 

Standard-Datenschutzmodell (SDM3) moderner Datenschutz - mit System

Warum klassische Checklisten nicht mehr ausreichen

In einer digitalen Welt mit Cloud-Services, verteilten IT-Strukturen und immer komplexeren Verarbeitungsvorgängen stoßen klassische Datenschutz-Checklisten schnell an ihre Grenzen. Sie bieten zwar eine erste Orientierung – bleiben aber zu oberflächlich für die Realität moderner Unternehmen.

Vielleicht kennen Sie das Problem: Eine Checkliste fragt, ob eine Passwortrichtlinie existiert – aber nicht wie diese tatsächlich umgesetzt, kontrolliert und dokumentiert wird. So entstehen Lücken im Datenschutz, die erst im Ernstfall sichtbar werden.

Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) der Datenschutzkonferenz schafft hier Abhilfe: Das SDM 3.1 ist die methodische Basis, damit KI-Systeme DSFA-Dokumentationen und Risikobewertungen strukturiert, konsistent und prüfbar erstellen können.
So lassen sich auch komplexe Verarbeitungen datenschutzkonform, vertrauenswürdig und transparent gestalten.

Datenschutzbeauftragte wechseln vom Jäger und Sammler der Dokumente zum strategischen Risikomanager und Bewerter von komplexen Systemen.  

Thomas Werning externer DatenschutzbeauftragterThomas Werning externer Datenschutzbeauftragter

Ihr Berater für das Standard-DatenschutzmodellThomas Werning

Als Geschäftsführer der werning.com GmbH setzt er das Standard-Datenschutzmodell (SDM) täglich in der Beratungspraxis bei seinen Kunden ein – aus Überzeugung. Für ihn ist die durch das SDM geschaffene Transparenz über Verarbeitungen und Risiken der Schlüssel zu wirksamem, nachvollziehbarem Datenschutz.

Thomas Werning ist außerdem Vorstand und Mitgründer der User Group Standard-Datenschutzmodell (UGSDM e. V.) und Mitentwickler der Datenschutzsoftware der MoeWe GmbH, mit der sich das SDM noch einfacher und strukturierter im Unternehmen abbilden lässt.


Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) mit dem SDM erfolgreich umsetzen

Sobald Ihre Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte betroffener Personen birgt – etwa bei Gesundheitsdaten oder KI-gestützter Profilbildung – schreibt die DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vor.

Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) unterstützt Sie dabei effektiv: Mit Hilfe der sieben Gewährleistungsziele analysieren Sie strukturiert, wo Risiken liegen, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind und wie diese dokumentiert werden. So entsteht eine nachvollziehbare, prüffähige DSFA, die Ihnen Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten gibt – und gegenüber Aufsichtsbehörden Bestand hat.

Ein ausführliches Beispiel zum Vorgehen finden Sie in diesem Fachbeitrag:
https://www.werning.com/artikel/neuer-fachbeitrag-ki-gestuetzte-dsfa-mit-dem-sdm-31-struktur-automatisierung-und-bessere-entscheidungen/


SDM3: Der moderne Ansatz für ganzheitlichen Datenschutz

Das Standard-Datenschutzmodell in Version 3.0 (SDM3) wurde von der Datenschutzkonferenz entwickelt und ist der anerkannte Standard für die praxisnahe Umsetzung der DSGVO. Es macht Datenschutz prüfbar, messbar und steuerbar – mit einem klaren Bezug zu den tatsächlichen Abläufen in Ihrem Unternehmen.

Statt pauschaler Ja/Nein-Fragen betrachtet das SDM, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) konkret in welchen Prozessen wirken. 

Durch diese Tiefenanalyse erkennen Sie Risiken und Schwachstellen frühzeitig – und können gezielt gegensteuern.


Aktueller Standard, behördlich empfohlen

Die Version 3.0 des SDM wurde im November 2022 verabschiedet und berücksichtigt sämtliche Anforderungen der DSGVO. Sie wird nicht nur von Datenschutzaufsichtsbehörden empfohlen, sondern ist auch im IT-Grundschutz des BSI und in kirchlichen Datenschutzregelungen verankert.

Der IT-Planungsrat empfiehlt SDM3 für alle öffentlichen Stellen in Deutschland. Und auch die Rechtsprechung (z. B. LG Mannheim) betont: Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen nachweisbar umsetzen. Genau diesen Nachweis liefert das Standard-Datenschutzmodell – klar, nachvollziehbar, dokumentiert.


Ihre Vorteile mit einer SDM3-Beratung

Eine Beratung nach dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) bringt Struktur, Klarheit und Sicherheit in Ihr Datenschutz-Management – unabhängig davon, ob Sie eine DSFA erstellen oder Ihre TOMs auf den Prüfstand stellen möchten:

Ganzheitlicher Datenschutz: Sie erhalten einen umfassenden Blick auf Ihre Prozesse – technisch wie organisatorisch.
Transparenz & Kontrolle: Verantwortlichkeiten, Maßnahmen und Risiken werden klar dokumentiert.
Frühe Schwachstellen-Erkennung: Risiken werden sichtbar, bevor es zu Verstößen kommt.
Rechtssicherheit & DSGVO-Compliance: Sie erfüllen Ihre Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsbehörden.
Unterstützung für Datenschutzbeauftragte: SDM liefert ein strukturiertes Werkzeug für interne und externe DSB.
Vertrauensgewinn: Ein hohes Datenschutzniveau stärkt Ihre Position bei Kunden, Mitarbeitenden und Partnern.


Unsere SDM-Beratung: Praxisnah. Verständlich. Verlässlich.

Mit der werning.comGmbH an Ihrer Seite setzen Sie auf erfahrene Datenschutz-Experten, die das SDM3-Modell in der Praxis anwenden – individuell, lösungsorientiert und effizient.

🔹 Erfahrung trifft Methode: Über 25 Jahre Datenschutzpraxis – fundiert und aktuell.
🔹 Individuelle Analyse: Keine Schablone – aber nach den Vorgaben des SDM.
🔹 Konkrete Handlungsempfehlungen: Weniger Theorie, mehr Umsetzbarkeit.
🔹 Ganzheitlicher Ansatz: Technik, Organisation, Mensch – alles im Blick.
🔹 Begleitung & Schulung: Auf Wunsch mit Schulungen und Umsetzungsbegleitung.

Kurz gesagt: Sie kümmern sich ums Geschäft – wir um Ihren Datenschutz und die Dokumentation nach SDM3.


Jetzt SDM-Beratung anfragen – und Datenschutz wirksam gestalten

Nutzen Sie das Standard-Datenschutzmodell als strategisches Werkzeug – für mehr Klarheit, Sicherheit und Vertrauen.

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie haben ein dringendes Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon.

Hinweise zur Erfüllung unserer Informationspflichten zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .