Datenschutzschulungen


Eine Pflicht zur Datenschutzschulung wird nicht „offiziell“ in der DSGVO vorgeschrieben.


Dennoch besteht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO eine allgemeine Nachweispflicht des Verantwortlichen zur Einhaltung des Datenschutzrechts.
Aufgrund durchgeführter Schulungen wird demnach der Rechenschaftspflicht nachgekommen.

Die Mitarbeitenden eines Unternehmens sollten demnach regelmäßig, üblicherweise mindestens alle 2 Jahre geschult werden. Hierbei sind Schulungen mittels Präsenzvortrag oder via Selbstlern- Onlineschulung möglich. Die Schulungen sind für den Datenschutzbericht zu dokumentieren.

Durch Datenschutzschulungen werden Mitarbeitende sensibilisiert und über den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten informiert.
Ebenso sollte ein Einblick in mögliche und auch zu treffende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden.