Aufbewahrungsfristen
Aufbewahrungsfristen regeln in Unternehmen, wie lange u.a. personenbezogene Daten gespeichert und aufbewahrt werden dürfen (bzw. müssen). Die Aufbewahrungsfristen richten sich u.a. nach § 257 HGB (Handelsgesetzbuch) und § 147 AO (Abgabenordnung).
Es wird in der Regel zwischen einer 6-jährigen-Aufbewahrungsfrist und einer 10-jährigen-Aufbewahrungsfrist unterschieden.
Eine 6-jährige Frist gilt u.a. für:
- Geschäfts- und Handelsbriefe
- Auftrags- und Bestellbestätigungen
- …
Eine 10-jährige Frist gilt u.a. für:
- Buchungsbelege
- Jahresabschlüsse
- Eröffnungsbilanz
- …
Eine gute Übersicht finden Sie bspw. bei der HK Hamburg (https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/abgabenrecht/aufbewahrungsfristen-geschaeftsunterlagen/1157174#titleInText11) oder bei der Fa. Reisswolf (https://www.reisswolf.com/leistungsbereiche/akten-und-datenvernichtung/aufbewahrungsfristen/)