Aufbewahrungsfristen


Aufbewahrungsfristen regeln in Unternehmen, wie lange u.a. personenbezogene Daten gespeichert und aufbewahrt werden dürfen (bzw. müssen). Die Aufbewahrungsfristen richten sich u.a. nach § 257 HGB (Handelsgesetzbuch) und § 147 AO (Abgabenordnung).

Es wird in der Regel zwischen einer 6-jährigen-Aufbewahrungsfrist und einer 10-jährigen-Aufbewahrungsfrist unterschieden.

Eine 6-jährige Frist gilt u.a. für:

  • Geschäfts- und Handelsbriefe
  • Auftrags- und Bestellbestätigungen

Eine 10-jährige Frist gilt u.a. für:

  • Buchungsbelege
  • Jahresabschlüsse
  • Eröffnungsbilanz

Eine gute Übersicht finden Sie bspw. bei der HK Hamburg (https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/abgabenrecht/aufbewahrungsfristen-geschaeftsunterlagen/1157174#titleInText11)  oder bei der Fa. Reisswolf (https://www.reisswolf.com/leistungsbereiche/akten-und-datenvernichtung/aufbewahrungsfristen/