Auskunftsrecht


Das Auskunftsrecht im Datenschutz-Bereich beschreibt das Recht einer betroffenen Person, Auskunft darüber zu erhalten, welche sie betreffenden personenbezogenen Daten ein Unternehmen gespeichert hat und auf welcher Grundlage diese beruhen.

Das Auskunftsrecht wird in Art. 15 DSGVO „Auskunftsrecht der betroffenen Person“ geregelt.