betroffene Person


In Art. 4 Abs. 1 DSGVO wird eine betroffene Person folgendermaßen definiert:

"…eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person")…"

Und weiter heißt es:

"…als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;“

Damit ist jede Person, von der personenbezogene Daten in einem Unternehmen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, eine betroffene Person.