Löschungsrecht


Das Löschungsrecht bzw. das Recht auf Löschung (auch „Recht auf Vergessenwerden“) bezeichnet im Datenschutz das Recht einer betroffenen Person gegenüber einem Verantwortlichen (bspw. ein Unternehmen), die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Unter welchen Voraussetzungen eine Löschung von personenbezogenen Daten verlangt werden kann, wird in Art. 17 DSGVO klar definiert.