DSGVO Bußgeldsimulator ?

Datenschutz Bußgeld DSGVO

Ein Simulator? Ja klar, es ist keine verbindliche Berechnung eines Bußgeldes!

Aber es kann sehr gut dargestellt werden, wie verschiedene Faktoren das Bußgeld beeinflussen und wie hoch ein Bußgeld plötzlich werden kann.

Euro Geldscheine Bußgeld

DSGVO Bußgeld abschätzen


Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich am 25.06.2019 auf ein neues Modell zur Berechnung von Bußgeldern verständigt. Aus den dort veröffentlichten Parametern habe ich mal einen einfachen Bußgeldsimulator erstellt.

Ein Simulator? Ja klar, es ist keine verbindliche Berechnung eines Bußgeldes!
Aber es kann sehr gut dargestellt werden wie verschiedene Faktoren das Bußgeld beeinflussen und wie hoch ein Bußgeld plötzlich werden kann.

Jahresumsatz als Grundlage: Euro
Tagessatz: Euro


Faktor Schweregrad (1-14.4):
1 bis 4 bei einem leichten Verstoß, bis hin zu einem Faktor zwischen 12 bis 14,4 bei einem sehr schweren Verstoß.
Faktor


Grad des Verschuldens (-25;0;25;50):
Geringe oder unbewusste Fahrlässigkeit vermindert die Summe um 25 Prozent. Normaler Fahrlässigkeit bleibt die Summe gleich. Bei Vorsatz oder Absicht erhöht sich die Summe um 25 oder 50 Prozent.
Prozent

Da Sie das Bußgeld vorab prüfen bleibt eigentlich nur der Vorsatz ?


Erhöhung weil Wiederholung (0;50;150;300):
Ein erneuter Verstoß bringt einen Aufschlag von 50 Prozent, zwei einen Aufschlag von 150 Prozent und drei oder mehr Verstöße einen Aufschlag um 300 Prozent.
Prozent

Bei einer Wiederholung sollten Sie den Grad des Verschuldens evtl. auf Vorsatz stellen ?


Bußgeld:
Hinzu kommen weitere Faktoren, beispielsweise wie die Zusammenarbeit mit der Behörde war, oder auch welche Maßnahmen das Unternehmen bereits ergriffen hat, um den Schaden zu mindern. Es kann auch zu einer Erhöhung kommen, falls bspw. die Behörden das berechnete Bußgeld aufgrund der Umstände für zu gering erachten.
Art 83 (1) „Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen … jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.“





Euro

Es handelt sich hierbei natürlich nur um eine grobe Schätzung.
Es handelt sich KEINESFALLS um eine genaue Berechnung sondern dient rein der Versinnbildlichung wie ein eventuelles Bußgeld aussehen könnte.


Euro

Das maximal mögliche Bußgeld (DSGVO Art 83 (5) „…Geldbußen von bis zu 20.000.000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist…“)

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf:
https://www.lathamgermany.de/2019/09/datenschutzbehorden-verabschieden-modell-zur-berechnung-von-busgeldern/

https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2019/09/dsgvo-datenschutzbehoerden-berechnen-bussgelder-nach-neuem-modell

Eine IFG Anfrage wurde auch gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/berechnung-von-dsgvo-bugeldern/

Eine Übersicht schon verhängter Bußgelder in Europa finden Sie auf dem „GDPR Enforcement Tracker“ http://www.enforcementtracker.com/

Es gibt nun auch einen Hinweis der DSK zum Stand des Bußgeldkonzeptes: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/20190917_bu%C3%9Fgeldkonzept.pdf

Geschäftsführer Thomas Werning der Firma werning.com

Thomas Werning

zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor

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