Impfstatus im Unternehmen prüfen?

Datenschutz Datensicherheit

Wir beantworten: Ab wann ist die Prüfung des Impfstatus Ihrer Mitarbeiter eine Datenverarbeitung? Und sind ggf. gesetzliche Regelungen einzuhalten?

Impfstatus Unternehmen Prüfung

Bestehen gesetzliche Regelungen zur Überprüfung des aktuellen Impfstatus der Mitarbeitenden?

Nein. Leider gibt es derzeit keine Gesetzesvorlage, welche eine solche Prüfung für alle Arbeitgeber erleichtert. Aus Datenschutzsicht fällt eine reine Sichtkontrolle des 3G-Zertifikates im Rahmen einer Zugangskontrolle nicht unter die DSGVO und damit ist es keine Datenverarbeitung.
(Es kann sich jedoch um einen Verstoß gegen Art. 2 des Grundgesetzes handeln - so die Diskussion.)

Ab wann spricht man von einer Datenverarbeitung?

Sobald eine Speicherung bspw. in einer Liste erfolgt, fällt der Vorgang wieder unter die DSGVO.

Der 3G Nachweis muss also jedes Mal erneut gezeigt werden, um nicht unter die DSGVO zu fallen. Alternativ kann der/die Beschäftigte freiwillig einwilligen, dass der Status gespeichert wird, sodass er morgens nur noch den Namen nennen muss. Dann läge eine Verarbeitung vor, für die aber nach § 26 Abs. 2 BDSG eine wirksame (weil freiwillige) Einwilligung besteht.


Wichtig: Dies ist nur die Datenschutzsicht. Arbeitsrechtlich ist sicherlich zu klären, was die Konsequenz bei einem "nicht Zeigen" und damit verbundenen "nicht Einlass" zum Arbeitsplatz ist.


Weitere Informationen beispielsweise auf der Internetseite der LfDI NRW: 
https://www.ldi.nrw.de/(...)
(Beachten Sie jedoch die unterschiedlichen Coronaschutzverordnungen je Bundesland)