Markeneintragung werning beim DPMA als Basis für ein erfolgreiches Geschäftsmodell

Das Werning-Team ist jetzt stolzer Besitzer der Urkunde der Bundesrepublik Deutschland zur Eintragung der Marke werning. Darüber freuen sich alle sehr. Ein Platz an der richtigen Stelle zum Aufhängen steht schon fest.

Urkunde der Bundesrepublik Deutschland zur Markeneintragung werning

Nach 22 Jahren selbstständiger und erfolgreicher Geschäftstätigkeit und Umwandlung des Einzelunternehmens im März 2020 in die werning.com GmbH, war für den Unternehmensgründer Thomas Werning die Eintragung in das Register des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) ein weiterer und wichtiger Schritt, die Marke werning zukunftsorientiert, und damit noch stärker, zu positionieren. Durch die Eintragung ist die Marke werning schutzfähig. Der Inhaber hat somit das alleinige Recht, die Marke für geschützte Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Das klingt alles sehr spannend. Ist es auch. Denn wir haben ja noch so einiges vor. Jetzt wird erst einmal etwas gefeiert. Denn positive Meldungen braucht es in Zeiten der Coronakrise ebenso.

Wir bedanken uns bei RA Martin Boden für die unkomplizierte und hilfreiche Durchführung der Markenanmeldung und –eintragung. Martin Boden ist Fachanwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberreicht mit Unternehmenssitz in Düsseldorf. Bei Interesse hier entlang https://www.boden-rechtsanwaelte.de/ihre-berater/