Sanktionslistenabgleich


Die EU hat zwei Verordnungen erlassen (EG Nr. 2580/2001 und EG Nr. 881/2002) die jedes Unternehmen verpflichten, neue und schon vorhandene Geschäftskontakte anhand von Sanktionslisten zu prüfen.

Diese "Antiterror-Verordnung" betrifft alle in der EU geschäftlich agierenden Unternehmen. Die entsprechenden EU-Verordnungen verfolgen diverse Zwecke. U.a. die Bekämpfung des Terrorismus etc.

Somit sind Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um der Antiterror-Verordnung der EU Folge zu leisten.

Nach aktueller Rechtslage muss jedes Unternehmen sicherstellen, dass keinerlei wirtschaftliche Kontakte zu Organisationen oder Personen eingegangen werden, die auf Sanktionslisten stehen.

Beachten: Dies gilt auch für Unternehmen, die nicht exportieren. Auch der Vertrieb muss jeden Kundenkontakt prüfen.

Es besteht aber nicht nur die Pflicht Kunden zu überprüfen, sondern auch das Personal oder Lieferanten.