Wir weisen ja schon seit geraumer Zeit auf die gestiegenen Anforderungen im Internetmarketing hin. Die Aufsichtsbehörden haben erklärt, dass es im Jahr 2022 nun zu Handlungen kommt. Das wird durch die aktuellen Entscheidungen schon jetzt deutlich.
So hat die österreichische und niederländische Aufsichtsbehörde den Einsatz von Google Analytics, trotz Einwilligung, untersagt. Auch die deutschen Aufsichtsbehörden gehen derzeit verstärkt diesen Weg.
In der letzten Woche gab es zudem ein Urteil (3 O 17493/20) des Landgerichts München, welches dem Besucher einer Internetseite 💶 100 Euro Schadensersatz zugesprochen, hat da Google Fonts auf der Internetseite ohne Einwilligung eingebunden wurden.
100 Euro ist überschaubar, gilt aber im Prinzip für jede:n Internetseitenbesucher:in!
Links:
- Entscheidung Österreich: https://gdprhub.eu/index.php?title=DSB_(Austria)_-_2021-0.586.257_(D155.027)
- Entscheidung Niederlande: https://www.autoriteitpersoonsgegevens.nl/sites/default/files/atoms/files/handleiding_privacyvriendelijk_instellen_google_analytics.pdf
- Stellungnahme Google: https://blog.google/around-the-globe/google-europe/google-analytics-facts/
- Urteil 100 Euro Schadenersatz wg. Google Fonts: https://rewis.io/urteile/urteil/lhm-20-01-2022-3-o-1749320/
- (Tracking)Problem bei Web Fonts: https://www.privacy-handbuch.de/handbuch_21q.htm
Auch wenn obige Urteile und Entscheidungen doch Fragen und Diskussionen aufkommen lassen, ist die Tendenz klar.
Wir empfehlen daher dringend die Internetseiten datenschutzkonform zu gestalten.
Internetseiten die aktuell erstellt werden oder erstellt worden sind sollten dies voll berücksichtigen. Hier ist unter Umständen zu prüfen, ob seitens der ausführenden Agenturen eine Nachbesserung im Rahmen einer Sachmangelhaftung erfolgen muss.
Auf Einwilligungen für Cookies und Scripte sollte weitestgehend verzichtet werden. Sollen Scripte und Cookies auf Grund von Einwilligungen gesetzt werden, müssen diese Einwilligungen (sog. „Cookie-Banner“) vollumfänglich den Anforderungen genügen. Insbesondere wenn es sich um eine Datenweitergabe außerhalb der EU auf Grundlage von Artikel 49 DSGVO handelt.
Zu den Möglichkeiten eines datenschutzkonformen und fairen Internetmarketings haben wir schon mehrfach informiert.
Informationen dazu gibt es auf folgenden Beiträgen:
- https://www.werning.com/artikel/aufzeichnung-des-vortrags-faires-internet-marketing/
- https://www.werning.com/artikel/internetmarketing-wird-durch-datenschutz-verhindert/
- https://www.werning.com/artikel/schritt-fuer-schritt-zur-datenschutzkonformen-internetseite/
Nutzen Sie gerne unsere Sprechstunden zu dem Thema oder nehmen direkt mit uns Kontakt auf.