Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Whistleblower-Richtlinie (WBRL)

Wir beraten und unterstützen Sie und Ihr Unternehmen bei Fragen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bzw. der EU-Whistleblower-Richtlinie (WBRL).

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Hinweisgebersystem? Whistleblowerrichtlinie?

Hinweisgeber:innen sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig da sie den Mut aufbringen, mit ihren Meldungen Missstände aufzudecken. Es geht nicht um "Anschwärzen", sondern um das berechtigte Aufzeigen von Verstößen um diese zu beenden.

Damit diese Hinweisgeber:innen zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern des EU-Parlaments in Kraft getreten.

Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es

  • Verstöße aufzudecken und zu unterbinden,
  • die Rechtsdurchsetzung zu verbessern indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgeber:innen wirksam vor Repressalien geschützt werden,
  • dass Hinweisgeber:innen weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.

Kleine und große Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen EU-weit künftig sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber:innen bereitstellen. Für die Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen gilt diese Pflicht bereits seit Ende 2021; für Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeiter:innen gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren.

Hinweisgeber:innen sollen die Möglichkeit erhalten Meldungen entweder schriftlich über ein Online-Hinweisgebersystem, einen Briefkasten oder per Postweg abzugeben und/oder mündlich per Telefonhotline oder Anrufbeantwortersystem. Auch ein persönliches Treffen sollte ermöglicht werden.

Bei allen Meldewegen muss die Vertraulichkeit der Hinweisgeber:in geschützt sein.

So dürfen Unbefugte auch bei internen Meldesystemen keinen Zugriff erhalten. Eine genaue Definition wann eine mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Person bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig ist gibt es derzeit leider nicht. Arbeitnehmer:innen sind abhängig Beschäftigte und daher gerade nicht unabhängig. 

Aber Unternehmen können die Bearbeitung von Hinweisen auslagern.


Welche Aufgaben übernehmen wir?

Als Whistleblowing-Verantwortliche übernehmen wir die Entgegennahme, die Untersuchung von Hinweisen, die kontinuierliche Rückmeldung und auch die Mitteilung des Verfahrensstands an den Whistleblower

Hierzu haben wir ein eigenes Hinweisgebersystem entwickelt, welches eine anonyme Beantwortung von Hinweisen zulässt.

Wir bieten sowohl das reine Hinweisgebersystem als auch die Tätigkeit als Whistleblowing-Verantwortliche an.

Zudem arbeiten wir mit dem dänischen Unternehmen Whistleblower Software ApS zusammen und können Ihnen eine sehr umfangreiche, skalierende Lösung auch für KuM und Konzerne anbieten.
Einen Produktflyer (pdf) finden Sie hier.  

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch und lassen Ihnen einen Demozugang zukommen.


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Hinweise zur Erfüllung unserer Informationspflichten zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .


Vorteile unserer Betreuung

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Vorteil Keine langen Vertragslaufzeiten

Sie können jeweils zum Halbjahresende kündigen. Die Kundenbindung ergibt sich durch Qualität, nicht durch Vertragstexte.

Icon Vorteil Persönliche-Beratung

Vorteil Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner – aber das gesamte Team ist für Sie persönlich erreichbar und unterstützt Sie telefonisch und vor Ort.

Icon Vorteil Faire-Preismodelle

Vorteil Faire Preismodelle

Kalkuliert nach Aufwand, transparent und nachvollziehbar. 

Icon Vorteil Partnerprogramme

Vorteil Zertifiziert

Wir als Unternehmen, sowie die Mitarbeitenden persönlich, sind in verschiedenen Bereichen zertifiziert.